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Frage zu vollwertigen Pflichtbeitragszeiten

von Erna02.04.2008 | 17:21
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9 Antworten

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Habe mal eine Frage zur Höherbewertung von Zeiten vor 1991. Bei der Ermittlung von zusätzlichen Punkten, für die Zeit vor 1991, wird da die Lehre mitgezählt? Denn außer der vorgenannten Höherbewertung gibt es ja eine separate Höherbewertung für die berufliche Ausbildung. Jetzt frage ich mich wie das berechnet wird. Zweimal die Lehre aufwerten ist ja sicher nicht vorgesehen :-)) Wenn die Lehrzeit für die Ermittlung der erarbeiteten Punkte (vor 1991) mitgezählt und und in diesem Schritt bereits höher bewertet wird, werden die hier auf die Lehre entallenden Punkte hinterher wieder als bereits erhalten abgezogen? Oder bleibt die Lehre bei der Ermittlung des Durchschnitts von vor 1991 direkt außen vor? Ich bedanke mich für Ihre Antwort!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Wolfgang Amadeus" istnichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die AfA möchte Sie nicht mehr als Arbeitssuchender führen, damit Sie nicht mehr in deren Statistik als Arbeitsloser geführt werden! Um keine rentenrechtlichen Nachteile zu erleiden, sollten Sie sich sofort bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV beraten lassen; hier im Forum ist dies etwas schlecht.

7 Antworten

Wolfgang Amadeusam 02.04.2008 | 20:22
Hallo Erna, eine Höherbewertung für Pflichtbeitragszeiten im Rahmen der sogenannten Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt können nur sogenannte vollwertige Pflichtbeiträge, nicht aber sogenannte beitragsgeminderte Pflichtbeiträge erhalten. Pflichtbeiträge während Ausbildung, soweit sie eine besondere Höherbewertung bekommen können, gelten jedoch nicht als vollwertige Pflichtbeiträge, sondern als beitragsgeminderte Pflichtbeiträge und bekommen somit diese Höherbewertung nach im Rahmen der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt nicht.
Ernaam 02.04.2008 | 20:41
Zuerst einmal danke für die Antwort. Leider weiß ich aber immer noch nicht was ich wissen wollte. Versuche also mich klarer auszudrücken. Wenn ich alle Pflichtbeitragszeiten, einschließlich der Lehrzeit, von vor 1991 addiere liege ich mit dem Durchschnitt dieser Zeiten unter 0,0625. Berücksichtige ich die Lehrzeit überhaupt nicht dann liege ich durchschnittlich über den 0,0625. Gibt es in diesem Fall überhaupt keine Höherbewertung? Oder wird das, wie nachfolgendes Beispiel verdeutlichen soll gerechnet? Alle Beitragszeiten vor 1991 = durchschnittliche Punkte 0,0500 Basis sind 86 Beitragsmonate, wovon 36 Monate Lehre sind. 86 Monate Gesamt minus Ausbildung 36 Monate = vollwertige Beitragszeit 50 Monate. 50 Monate x 0,0125. Nochmal vorab danke für Ihre Antwort!
Wolfgang Amadeusam 02.04.2008 | 21:50
Hallo Erna, die gesetzliche Regelung ist § 262 SGB 6, also schauen wir uns diese Regelung mal genauer an: 1. Zunächst wird geprüft, ob vor dem Rentenbeginn 35 Versicherungsjahre vorhanden sind; nur dann gibt es die zusätzlichen Entgeltpunkte. 2. Dann wird geprüft, ob die durchschnittlichen Entgeltpunkte aller vollwertigen Pflichtbeiträge vor Rentenbeginn kleiner ist als 0,0625 Entgeltpunkte. Nur dann kann es zusätzliche Entgeltpunkte geben. Bei dieser Berechnung bleiben alle beitragsgeminderten Zeiten, also auch Ausbildungszeiten, soweit sie eine gesonderte Höherbewertung bekommen, ausgeklammert. 3. Im dritten Schritt werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte aller vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 berechnet. Auch hier bleiben somit beitragsgeminderte Zeiten, insbesondere Ausbildungszeiten, die eine gesonderte Höherbewertung bekommen, ausgeklammert. Liegt nun dieser Durchschnitt unter 0,0625, so wird die Gesamtsumme der vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 auf durchschnittlich das 1,5fache, maximal jedoch auf durchschnittlich 0,0625 Entgeltpunkte erhöht. In Deinem Beispiel müßte also der Durchschnitt der 50 Beitragsmonate (ohne die Lehrzeiten) errechnet werden; nur wenn dieser Durchschnitt unter 0,0625 Entgeltpunkte läge, könnte es zusätzliche Entgeltpunkte geben.
Ernaam 03.04.2008 | 05:45
Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung. MfG Erna
R&Ram 03.04.2008 | 13:05
Bin beim Arbeitsamt als Arbeitssuchent gemeldet.Beziehe kein Arbeitzlosengelt.Noch keine geeignete Arbeit gefunden.Arbeitsamt will mich nicht mehr als suchent führen.Arbeitsamt will mich abmelden! Darf das Arbeitsamt das? ES EILT !!!
Happyam 03.04.2008 | 15:54
Hallo 1984'er, es gibt da vielleicht doch noch eine kleine Ergänzung... Da Sie ja noch so jung sind und noch viele Jahre bis zu Ihrer Rente haben, wäre eine zusätzliche Altersvorsorge ganz wichtig. In diesem Forum erfahren Sie so allerhand darüber. Vielleicht haben Sie ja auch schon vorgesorgt? Ich selbst habe einen zusätzlichen Vorsorgevertrag abgeschlossen, damit ich im Alter einigermaßen gut leben kann. Auch ich weiß natürlich nicht was noch so alles kommt, aber besser früher als später Vorsorgen oder? Sie können mit Fonds (z.B. durch eine Reisterprodukt) noch eine Menge ersparen. LG Happy
Happyam 03.04.2008 | 15:59
der obige Beitrag gehört woanders hin,sorry! LG Happy
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