Habe mal eine Frage zur Höherbewertung von Zeiten vor 1991.
Bei der Ermittlung von zusätzlichen Punkten, für die Zeit vor 1991, wird da die Lehre mitgezählt?
Denn außer der vorgenannten Höherbewertung gibt es ja eine separate Höherbewertung für die berufliche Ausbildung.
Jetzt frage ich mich wie das berechnet wird. Zweimal die Lehre aufwerten ist ja sicher nicht vorgesehen :-))
Wenn die Lehrzeit für die Ermittlung der erarbeiteten Punkte (vor 1991) mitgezählt und und in diesem Schritt bereits höher bewertet wird, werden die hier auf die Lehre entallenden Punkte hinterher wieder als bereits erhalten abgezogen?
Oder bleibt die Lehre bei der Ermittlung des Durchschnitts von vor 1991 direkt außen vor?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort!