Ein Hinzuverdienst bis einschließlich 450 Euro monatlich hat keine Auswirkung auf die Rentenhöhe. Hier ist zu beachten, dass mehrere Beschäftigungen zusammen zu rechnen sind, und auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit mit dazu zählen. Was für eine Beschäftigung Sie ausüben ist unerheblich. Wie in dem Link korrekt dargestellt, heißt volle Erwerbsminderung, dass das tägliche Leistungsvermögen bei unter 3 Stunden liegt. Grundsätzlich prüft die Rentenversicherung vorrangig, ob die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat eingehalten wird. Ob Sie die unter 3 Stunden täglich tatsächlich einhalten ist erst einmal nachrangig, Sie würden dann ggf. zu Lasten Ihrer Gesundheit mehr arbeiten, was sich dann nicht rentenmindernd auswirkt . Eine Überprüfung, ob weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt, behält sich die Rentenversicherung immer und jederzeit vor. Hier kann eine Beschäftigung von ab 3 Stunden täglich natürlich als Indiz dafür ausgelegt werden, dass eine volle Erwerbsminderung ggfs. nicht mehr vorliegt.