Hallo Uschi 67,
aufgrund der gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten kann es, wie in Ihrem Fall, zu Änderungen bei der Berechnung der zu übertragenden Werte kommen. Ihr Ehemann hat deshalb beim Familiengericht die Überprüfung des Scheidungsurteils beantragt. In diesem Verfahren wird der bereits durchgeführte Versorgungsausgleich (VAG) nicht nur im Hinblick der zu übertragenden Werte für die Kindererziehungszeiten überprüft, sondern das Urteil wird in Gänze neu bewertet. Wenn nun nach dem durchgeführten VAG weitere Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen, kann dies dazu führen, dass sich weitere Veränderungen bei den zu übertragenden Entgeltpunkten ergeben. Laut Ihrem dargestelltem Sachverhalt scheint es schlüssig, dass weitere Veränderungen vorliegen, die sich jetzt positiv für Ihren geschiedenen Ehemann auswirken und zu Ihren eigenen Lasten gehen. Wir empfehlen Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen um den individuellen Sachverhalt aufzuklären. Bringen Sie den aktuellen Schriftverkehr als auch das alte Scheidungsurteil zu dieser Beratung mit.