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Experten-Antwort

Frage zur Änderung des Versorgungsausgleichs

von Uschi6716.07.2015 | 21:54
1181 Ansichten
2 Antworten
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs 2010 gab es eine Vereinbarung, dass mir wegen überwiegender Erziehung die Erziehungszeiten bzw. die Rentenpunkte dafür zugeordnet wurden. Nun hat mein Ex-Mann die Änderung des Versorgungsausgleichs beantragt. Vom Sozialgericht wurde mir mitgeteilt, dass das Gericht beabsichtige, mir 7 Punkte wegzunehmen. Es ginge dabei um das vor 1992 geborene Kind. Hinzufügen möchte ich, dass sowohl ich wie mein Ex-Mann aktuell Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Auf meine Frage nach dem rechtlichen Hintergrund und der Berechnungsgrundlage erhielt ich keine Antwort. Nun bin ich ratlos. Ich dachte, dass gemäß §56 SGB VI einmal durch gemeinsame Erklärung (wie bei uns der Fall) zugeordnete Erziehungszeiten von den Eltern grundsätzlich nicht verändert werden können, es sei denn durch eine (in diesem Fall undenkbare) gemeinsame Erklärung. Weiterhin dachte ich, dass die neue Mütterrente nur einen zusätzlichen Rentenpunkt pro Kind bedingt, der ggf. aufgeteilt werden muss, der aber nicht eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs nach sich zieht. Oder macht die Mütterrente die beim Versorgungsausgleich getroffene Vereinbarung nichtig? Wo liege ich falsch? Was könnte die Änderung des Versorgungsausgleichs bedingt haben? Beide Parteien mussten ihr Einkommen offenlegen. Kann das Einkommen eine Rolle spielen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2015 | 08:33

Hallo Uschi 67,

aufgrund der gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten kann es, wie in Ihrem Fall, zu Änderungen bei der Berechnung der zu übertragenden Werte kommen. Ihr Ehemann hat deshalb beim Familiengericht die Überprüfung des Scheidungsurteils beantragt. In diesem Verfahren wird der bereits durchgeführte Versorgungsausgleich (VAG) nicht nur im Hinblick der zu übertragenden Werte für die Kindererziehungszeiten überprüft, sondern das Urteil wird in Gänze neu bewertet. Wenn nun nach dem durchgeführten VAG weitere Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen, kann dies dazu führen, dass sich weitere Veränderungen bei den zu übertragenden Entgeltpunkten ergeben. Laut Ihrem dargestelltem Sachverhalt scheint es schlüssig, dass weitere Veränderungen vorliegen, die sich jetzt positiv für Ihren geschiedenen Ehemann auswirken und zu Ihren eigenen Lasten gehen. Wir empfehlen Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen um den individuellen Sachverhalt aufzuklären. Bringen Sie den aktuellen Schriftverkehr als auch das alte Scheidungsurteil zu dieser Beratung mit.

1 Antworten

W*lfgangam 16.07.2015 | 22:49
Hallo Uschi67, im Falle eines Versorgungsausgleichs werden die Vater oder Mutter zugeordneten Erziehungszeiten (KEZ)/die daraus resultierenden Rentenpunkte schlichtweg einfach geteilt - egal, in welchem Rentenkonto die Kinder stecken. Mit der 'Mütterrente' erhöhen sich die Werte für die KEZ - der Wert der Rente im Ehezeitraum steigt - so dass insbesondere geschiedene Väter nunmehr vor die Gerichte laufen, um Ihren Versorgungsausgleich zu mindern, weil die Ex nunmehr einen höheren Rentenanspruch (in der Ehezeit) hat, der ihr/Ihnen einen deutlichen Mehrbetrag verschafft. Bei einer Teilung/Scheidung _heute_/Neuberechnung des Versorgungsausgleichs würden es daher zu geringen Anzügen im Rentenkonto des Ex führen ... Daher kann der Versorgungsausgleich eben neu gerechnet werden und an das neue Rentenrechte angepasst werden, um eine aktuell 'gleichmäßige gerechte Teilung' für Beide zu ermöglichen – auch wenn es des einen Vorteil, der anderen Nachteil ist, im Vergleich zum alten Versorgungsausgleich/altes _nicht mehr relevantes_ Rentenrecht. Und bei laufenden (EM)Renten kommen noch andere Faktoren dazu, die die früheren zu teilenden Beträge etwas durcheinander würfeln können/zu größeren Abweichungen führen. Kommt noch eine neu berechnete Teilung von Betriebsrenten ins Spiel, gar Pensionsansprüche von Beamten, kann die neue Teilungsdifferenz unterm Strich schon mal arg deutlich sein ...aber, wie gesagt, das wäre bei 'Scheidung heute' nicht anders/rechtskonform – hier werden nur alte 'falsche' Aufteilungen ans neue Recht angepasst. Jede gut sortierte Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt kann Ihnen anhand der Unterlagen/Neuberechnungen aller beteiligten Träger/Versorgungsanstalten die darin dargestellten zu teilenden Werte erläutern und auch eine 'Untermstrich-Berechnung' skizzieren ...für Ihren Anwalt zahlen Sie nur, der hat davon keine Ahnung – und schickt Sie mit den Papieren 'eh zur Beratungsstelle ;-) Gruß w.
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