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Experten-Antwort

Frage zur befristeten Erwerbsminderungsrente

von Der gute Geist27.11.2016 | 00:09
2017 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag zusammen, Ich schreibe hier für meine Frau. Wir haben im August 2016 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und Heute (ende Nov 2016) den Bescheid bekommen das die Erwerbsminderungsrente befristete gezahlt wird. Die erste Rente wird nach 7 Monaten gezahlt und genehmigt ist es bis August 2018. Nun unsere Frage: Die Krankheit (psychisch) wurde schon vor 3 jahren diagnosziert. Seit dem sind 3 Aufenhalte in Psychatrien gewesen sowie war sie zwischenzeitlich in therapeutische Behandlung. Sie hat in diesen 3 Jahren mehrfach versucht Arbeit auf zumehmen, musste dies aber wegen zu hoher Belastung und damit folgendenser hohen Krankheitsausfall die Arbeitsstelle aufgeben oder wurde aus diesem Grund gekündigt. (Es lagen immer ärztliche AU vor) Sie hat in dieser Zeiten nur Elterngeld für unsere zwei Kinder bekommen. Es wurde kein Krankengeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder sonstige Hilfen gezahlt. Wir sind verheiratet und leben von meinem Geld und dem Kindergeld. Ist es möglich die Erwerbsminderungsrente zurück zudatieren auf den Tag der ersten Diagnose? Sie ist ja seidher immer noch "Nicht gesund" Auch fragen wir uns ob es möglichkeiten gibt die 7 Monate aufzulösen oder zumindest mit sonstigen Hilfen zu überbrücken. Mit freundlichen grüßen Der gute Geist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Der gute Geist",

bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird im Laufe des Verfahrens der Zeitpunkt festgelegt, ab dem die Erwerbsfähigkeit so gemindert ist, dass Anspruch auf Rente besteht (sogenannter Leistungsfall, dieser wird von einem Arzt des Sozialmedizinischen Dienstes des RV-Trägers festgelegt). Dieser Zeitpunkt bestimmt dann den Rentenbeginn. Bei einer unbefristeten Rente liegt der Rentenbeginn im Folgemonat nach dem Leistungsfall (bei rechtzeitiger Antragstellung) und bei einer befristeten Rente ist es der siebte Kalendermonat nach dem Leistungsfall.

Wenn Sie sich nicht erklären können, warum bei Ihrer Frau ausgerechnet der 20.09.2016 als Leistungsfall gewählt wurde bzw. aus Ihrer Sicht auch bereits vor diesem Zeitpunkt eine Erwerbsminderung vorlag, empfehle ich Ihnen, vorsorglich zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen und dann zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Sinnvoll wäre sicher auch das Gespräch mit den behandelten Ärzten, da im Falle eines Widerspruchs gegen den Zeitpunkt des Leistungsfalles weitere medizinische Einschätzungen hilfreich sind. Die Erfolgsaussichten kann ich leider nicht einschätzen, Sie sollten sich erkundigen inwieweit Leistungen anderer Träger (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialgeld etc.) in Frage kommen.

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8 Antworten

susi 007am 27.11.2016 | 09:26
Hallo, leider wird diese Rente erst nach 7 Monaten bezahlt. Ihre Frau sollte sich beim Arbeitsamt melden, evtl.. Hartz 4 beantragen. Viele Grüße Susi
Olliam 27.11.2016 | 10:56
Nachfrage an Susi. 7 Monate nach Antragstellung oder 7 Monate nach Bescheid. Also August + 7 oder November +7 Monate. wenns dumm geht befinde ich mich auch bald in der Lage leider.
Schlaubi123am 27.11.2016 | 12:46
7 Monata nach Eintritt des Leistungsfalles. S. dazu §101 Abs. 1 SGB VI
W*lfgangam 27.11.2016 | 18:21
Hallo Der gute Geist, eine Rückdatierung ist nur dann möglich, wenn der Leistungsfall/Beginn der EM weiter in der Vergangenheit liegen würde. Das können Sie nur im Rahmen eines Widerspruchs klären. Zunächst ohne Begründung, Akte anfordern (an DRV-Beratungsstelle oder Rathaus/Versicherungsamt zur Einsicht senden lassen) und die Entscheidungsgründe 'warum ausgerechnet Tag xx.xx.xxxx' als Leistungsfall festgelegt worden ist und nicht der Beginn der Erkrankung. Daneben würde auch eine unbefristete Rente zur sofortigen Leistung führen. Vielleicht finden Sie in der Akte eine stichhaltige Begründung. Gruß w. PS: Ihr Widerspruch kann natürlich auch vor Ort protokolliert werden. Erwarten Sie in med. Dingen allerdings nicht all zu viel Hilfestellung, da wären Sie beim SoVD, VdK oder einem Fachanwalt sicher besser aufgehoben.
der anderenam 27.11.2016 | 21:34
Auf welches Datum wurde denn der Leistungsfall im Bescheid festgelegt? Ein Widerspruch hiergegen ist in der Tat nicht soooo einfach....
Der gute Geistam 27.11.2016 | 21:49
Hallo, Antragsstellung war am 04.08.2016. Rente beginnt am 01.04.2017 bis 30.11.2018. Die Ansprucjsvorraussetzungen sind ab dem 20.09.2016 erfüllt. Die Wortwahl Leistungafall wird hier nicht erwähnt. Kann es sein das meine Frau durch die kurzen und wenige Berufstätigkeiten (zurückzuführen auf die Krankheit) wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat und deswegen es west ab dem 20.09.2016 die Anspruchvorraussetzung erfüllt sind? Es ist auch eine Liste bei gefügt mit den Einzahlungen in die Rentenversicherung. Mfg
Der gute Geistam 28.11.2016 | 05:53
Der 20.9 war ein ganz gewöhnlicher Tag. Der letzte Arbeitstag war im Sommer. Werden aber auf jeden fall zur vdk gehen.
schadeam 28.11.2016 | 00:07
Was ausgerechnet am 20.09.2016 war kann keiner im Forum wissen? Vielleicht der letzte Arbeitstag. aber raten hilft nicht weiter.
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