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Experten-Antwort

Frage zur Erwärbsminderung

von Rabe27.12.2017 | 13:06
823 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin neu hier und wollte mich mit einer Allgemeinen Frage an euch wenden. Ich bin in der Thematik Rente und Erwerbsminderung völlig neu und fühle mich ein wenig überfordert. Aus aktuellem Anlass sehe ich mich aber gezwungen mich mit dem Thema zu beschäftigen. Erst mal zu mir: Ich bin 25 Jahre Alt, von Beruf Elektroniker und momentan Erwerbslos. Meine Chronischen Erkrankungen sind: . - Lyme-Borreliose - Epilepsie (Anfallsfrei) - Lyme-Arthritis - Asthma - Arterielle Hypertonie - Adipositas (BMI 39) - Despressionsstörungen - Alkoholabusus -Angststörung mit regelmäßigen Panikattaken (Sozial/Klaustrophobie) Hinzu kommt eine Allgemeine Schlaganfall Gefährdung (Viermalige Einlieferung: Hypertensivekriese mit Verdacht auf Schlaganfall), sowie der Schädliche Gebrauch von Sedativa und Hypnotika (Die Jahre lange Behandlung hat diverse Toleranzen geschaffen.) Mein Grad der Schwerbehinderung beträgt 60% ohne Prüfzeitraum (Stand 2012) Nun befinde ich mich Momentan in einer Gesundheitlichen Lage in der ich mich weder in der Lage sehe 8 Stunden Leistungsfähig zu sein, noch weiterhin Körperliche Tätigkeiten auszuführen. Zu meiner Frage: Wäre eine Erwerbsminderung in meinem Falle Möglich? Wäre es Realistisch das ich eine Anerkannt bekommen könnte? Und wenn ja wie würde ich am besten vorgehen? Ich wäre für jede Hilfreiche Antwort sehr Dankbar. MfG, Rabe ______________________________ Rechtschreibfehler dürfen auf Grund meiner Legasthenie behalten und gegessen werden ^^

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.12.2017 | 14:34

Hallo User Rabe,

wie bereits User Marcel ausführlich geschrieben hat, sind zwei Voraussetzungen zu prüfen, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht.

Die Deutsche Rentenversicherung steigt aber erst in die Prüfung ein, wenn Sie den entsprechenden Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben.

Diesen Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- oder (Verbands)-gemeindeverwaltung stellen. Falls Sie einen Antrag stellen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Verwaltung in Verbindung.

Zwar kann Ihr behandelnder Arzt besser einschätzen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, aber endgültige eine Entscheidung trifft ein Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird auch überprüft, ob nicht vorrangig eine Rehabilitationsmaßnahme gewährt werden soll damit eine mögliche Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.

6 Antworten

Marcelam 27.12.2017 | 13:21
Hallo, eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jeder erhalten, der die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Versicherungsrechtlich sieht es wie folgt aus: - 5 Jahre Beiträge und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Beiträge für eine Beschäftigung oder Entegeltersatzleistung z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I Bezug. Dieser Zeitraum kann sich durch evtl. Bezugszeiten von ALG II verlängern. (§43 SGB VI) oder diese Voraussetzungen gelten aus als Erfüllt, wenn vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung der Ausbildung volle Erwerbsminderung eingetreten ist und mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung geleistet worden sind. (§53 Abs.2 SGB VI) Medizinisch wird geprüft in wie weit man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig sein kann. Dies kann Ihr behandelnder Arzt besser einschätzen. Hier wird dann unterschieden, ob es sich um eine volle Erwerbsminderung handelt. Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, man kann nur noch zwischen 0 und max. 3 Stunden täglich arbeiten. Wenn Festgestellt wird, dass man nur noch zwischen 3 - 6 Stunden arbeiten kann, bewegt man sich im Bereich einer teilweisen Erwerbsminderung. Grundsätzlich gilt Reha-Leistungen vor Rentenleistungen.
Friedhelmam 27.12.2017 | 19:36
Zitat von Rabe anzeigen
Statt EM-Rente würde ich ganz schlicht und ergreifend einmal FdH empfehlen, dann verschwinden alle Wehwehchen von Zauberhand. Und es ist für die Solidargemeinschaft auch noch Kostenlos.
Du scheinst mir ja einer von den Geistig ganz schlichten zu sein... Aber bitte ich will ja keinem was unterstellen, wenn du Lust hast kannst du gerne mich und die Welt darüber aufklären wie man Lyme via "FdH" heilt...
Gut gekontert! Leider gibt es keine Mittel gegen Dummheit, sonst könnte man dem Dummschwätzer Namens @Holzmichel auch etwas empfehlen.....
???am 27.12.2017 | 13:43
Und hier erfahren Sie, wie Sie einen Rentenantrag stellen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Rabeam 27.12.2017 | 17:05
Du scheinst mir ja einer von den Geistig ganz schlichten zu sein... Aber bitte ich will ja keinem was unterstellen, wenn du Lust hast kannst du gerne mich und die Welt darüber aufklären wie man Lyme via "FdH" heilt... Aber mal ab von Michels wertlosen "Kommentar". Ich danke euch für die vielen guten Antworten, eine Frage hätte ich aber noch. Ich war bis Februar diesen Jahres in einem 3,5 jährigen Ausbildungsverhältnis und zuvor Hilfsarbeiter (ALG2 Basis). Somit hätte ich also bis dato nur 3,5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt und würde die 5 Jahres grenze demnach nicht erfüllen oder?
Fastrentneram 27.12.2017 | 20:08
Zitat von Rabe anzeigen
Statt EM-Rente würde ich ganz schlicht und ergreifend einmal FdH empfehlen, dann verschwinden alle Wehwehchen von Zauberhand. Und es ist für die Solidargemeinschaft auch noch Kostenlos.
Du scheinst mir ja einer von den Geistig ganz schlichten zu sein... Aber bitte ich will ja keinem was unterstellen, wenn du Lust hast kannst du gerne mich und die Welt darüber aufklären wie man Lyme via "FdH" heilt... Aber mal ab von Michels wertlosen "Kommentar". Ich danke euch für die vielen guten Antworten, eine Frage hätte ich aber noch. Ich war bis Februar diesen Jahres in einem 3,5 jährigen Ausbildungsverhältnis und zuvor Hilfsarbeiter (ALG2 Basis). Somit hätte ich also bis dato nur 3,5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt und würde die 5 Jahres grenze demnach nicht erfüllen oder?
Hier kann nur spekuliert werden, was Ihnen aber nicht weiterhilft. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- u. Beratungsstelle einen Termin geben. Dort wird man prüfen, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ggf. auch einen Antrag auf EM-Rente aufnehmen.
W*lfgangam 27.12.2017 | 20:32
Zitat von Rabe anzeigen
Hallo Rabe, doch, nennt sich 'vorzeitige Wartezeiterfüllung', wo die beiden weiter oben genannten Bedingungen nicht (mehr zusätzlich) erfüllt sein müssen: "Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt. Das ist der Fall, wenn Sie vor Ablauf von sechs Jahren _nach Beendigung einer Ausbildung_ voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben." Ob der EM-Fall allerdings erst nach Beendigung der Ausbildung eingetreten ist/überhaupt vorliegt oder bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt schon vorgelegen hat (dann wird es nichts mit der 'vorzeitigen Wartezeiterfüllung'/kein Rentenanspruch) können Sie nur im Rahmen eines EM-Antrags prüfen lassen. Ich würde Ihnen schleunigst dazu raten. Gruß w.
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