Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Rabe,
wie bereits User Marcel ausführlich geschrieben hat, sind zwei Voraussetzungen zu prüfen, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht.
Die Deutsche Rentenversicherung steigt aber erst in die Prüfung ein, wenn Sie den entsprechenden Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben.
Diesen Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- oder (Verbands)-gemeindeverwaltung stellen. Falls Sie einen Antrag stellen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Verwaltung in Verbindung.
Zwar kann Ihr behandelnder Arzt besser einschätzen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, aber endgültige eine Entscheidung trifft ein Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird auch überprüft, ob nicht vorrangig eine Rehabilitationsmaßnahme gewährt werden soll damit eine mögliche Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Gut gekontert! Leider gibt es keine Mittel gegen Dummheit, sonst könnte man dem Dummschwätzer Namens @Holzmichel auch etwas empfehlen.....Statt EM-Rente würde ich ganz schlicht und ergreifend einmal FdH empfehlen, dann verschwinden alle Wehwehchen von Zauberhand. Und es ist für die Solidargemeinschaft auch noch Kostenlos.Du scheinst mir ja einer von den Geistig ganz schlichten zu sein... Aber bitte ich will ja keinem was unterstellen, wenn du Lust hast kannst du gerne mich und die Welt darüber aufklären wie man Lyme via "FdH" heilt...
Hier kann nur spekuliert werden, was Ihnen aber nicht weiterhilft. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- u. Beratungsstelle einen Termin geben. Dort wird man prüfen, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ggf. auch einen Antrag auf EM-Rente aufnehmen.Statt EM-Rente würde ich ganz schlicht und ergreifend einmal FdH empfehlen, dann verschwinden alle Wehwehchen von Zauberhand. Und es ist für die Solidargemeinschaft auch noch Kostenlos.Du scheinst mir ja einer von den Geistig ganz schlichten zu sein... Aber bitte ich will ja keinem was unterstellen, wenn du Lust hast kannst du gerne mich und die Welt darüber aufklären wie man Lyme via "FdH" heilt... Aber mal ab von Michels wertlosen "Kommentar". Ich danke euch für die vielen guten Antworten, eine Frage hätte ich aber noch. Ich war bis Februar diesen Jahres in einem 3,5 jährigen Ausbildungsverhältnis und zuvor Hilfsarbeiter (ALG2 Basis). Somit hätte ich also bis dato nur 3,5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt und würde die 5 Jahres grenze demnach nicht erfüllen oder?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.