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Experten-Antwort

Frage zur Zwangsverrentung

von pascha29.08.2014 | 19:44
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe vor kurzem vom Jobcenter eine Aufforderung bekommen einen vorzeitigen Rentenantrag mit entsprechenden Abschlägen zu stellen und bin dagegen mit aufschiebender Wirkung in Widerspruch gegangen. Nun geh ich mal davon aus das ich die Sachen so nur ein wenig verzögern kann und bei Ablehnung des Widerspruchs nur noch die 2 bis 3 Monate der Bearbeitungszeit herausholen kann. Deshalb habe ich mir jetzt gedacht eventuell in die Vorwärtsverteidigung zu gehen und den Antrag noch vor Ablehnung zu stellen. Allerdings mit Rentenbeginn Mitte 2015, oder noch später. Ist das möglich und wenn ja wie weit kann ich vorgreifen ohne das der Antrag abgelehnt wird ? Zweitens sollte ich dann eine erneute Aufforderung vom Jobcenter bekommen und der Rentenantrag läuft bereits, kann das Jobcenter noch dagegen vorgehen und Antrag auf einen früheren Rentenbeginn stellen ? Möchte ja auf diese Weise wenigstens noch ein paar Monate verzögern um die Abschläge zu verringern. Danke euch schon mal im voraus und wünsche ein schönes Wochenende. MfG Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist nicht möglich, jetzt (September 2014) einen Rentenantrag zu stellen, der einen Rentenbeginn Mitte 2015 zum Ziel hat. Grundsätzlich darf man frühestens 6 Monate vor einem gewünschten Rentenbeginn seinen Antrag stellen. Die Empfehlung der DRV lautet, dass man ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn seinen Antrag stellt.

Welche Rechte und Möglichkeiten das Jobcenter in Ihrem Fall hat, darf von der DRV nicht beurteilt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir dazu keine Aussage treffen.

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24 Antworten

KSCam 29.08.2014 | 20:14
Ein jetziger Altersrentenantrag mit Rentenbeginn "Mitte 2015" nützt Ihnen gar nichts - den lehnt die DRV umgehend ab, weil viel, viel zu früh gestellt. Und falls Sie beim Antrag Hilfe von DRV oder Rathaus benötigen, bekommen Sie auch dort "Stress", weil kein Mitarbeiter dieser Stellen es einsehen wird, Ihnen jetzt bei einem vollkommen nutzlosen Antrag zu helfen. Da haben wir alle derzeit wichtigeres zu tun als Bürgern bei "taktischen Spielchen" zu unterstützen. So gesehen ist es nicht das Problem der DRV wie Sie mit dem JC klar kommen. Es besteht die gesetzliche Möglichkeit für das JC einen ALG II Empfänger trotz Abschlägen mit 63 zur Antragsstellung aufzufordern. Das ist Tatsache. Ob Ihr JC das letztlich durchsetzt, liegt nicht im Einflußbereich der DRV.
paschaam 29.08.2014 | 20:33
Hallo KSC, Ihnen scheint es nicht ganz klar zu sein das es hier nicht um taktische Spielchen sondern um die Existenzsicherung von betroffenen Bürgern geht. Dieser Fall betrifft nämlich nicht nur mich, sondern viele tausend die hier per "Gesetzt" in die Armut getrieben werden sollen. Da ist es wohl nur legitim alle erdenklichen Mittel auszuschöpfen um das zu verhindern. Es währe auch sehr schön wenn die DRV , sich endlich mal, durch Schaffung solcher Möglichkeiten, gegen die Plünderung der Rentenkassen durch die Politik zur Wehr setzen würde. Ich wünsche ihnen nur das sie davon mal nicht selbst betroffen sind. MfG Peter
Christinaam 29.08.2014 | 21:41
OOOOch neee, da will das JC den armen Mann aus der sozialen Hängematte schmeißen. Ist schon wirklich dreist. Alternativ, Arbeit suchen, dann wirds auch Nichts mit der Zwangsverrentung.
007am 29.08.2014 | 21:20
durch Schaffung solcher Möglichkeiten, gegen die Plünderung der Rentenkassen durch die Politik zur Wehr setzen würde.
Da wird nichts geplündert,dafür gibt es ja die Abschläge.
Sozialröchler?am 29.08.2014 | 21:29
Sparen Sie sich Ihre Energie und Ihren Erfindungsreichtum. ALG-II-Bezieher sind verpflichtet, ab dem 63. Geburtstag eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (§ 12a SGB II). Die Jobcenter können dazu auffordern, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Kommt ein Leistungsberechtigter der Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter den Rentenantrag selbst stellen (§ 5 SGB II). Ihre Verweigerung nützt Ihnen also nichts. Wenn das Jobcenter den Antrag stellt, die Anspruchsvoraussetzungen auch vorliegen, werden Sie zum vorgesehenen Rentenbeginn Rentner. Das Antragsrecht bedingt allerdings auch das Vorlegen des vollständigen formularmäßigen Rentenantrags, den das Jobcenter aus praktischen Gründen nicht stellen wird. Warum auch? Irgendwann stellen Sie den Rentenantrag dann doch und das Jobcenter kassiert die Nachzahlung.
paschaam 29.08.2014 | 22:06
Hallo 007, schon mal nachgerechnet wie lange es dauert vorzeitige Rentenzahlungen von 28 Monaten (4 Monate Zusatz wegen Rente mit 67) durch die Abschläge von 8,4 % wieder rein zuholen. 25 Jahre ! Wie viele Rentner werden wohl so lange Rente bekommen damit die Kasse diese zusätzliche Belastung wieder einsparen kann? Es ist also sehr wohl eine Plünderung der Rentenkassen. An alle Leser : Ich möchte bitte nur einen Expertenrat dazu, welche legalen Möglichkeiten ich bei der DRV in meinem Fall habe und keine persönlichen Meinungsäußerungen. MfG Peter
Onkel Ottoam 30.08.2014 | 00:52
Der Experte der DRV wird Ihnendazu keinen Rat geben,denn das ist eine Sache zwischen dem Jobcenter und Ihnen.Die DRV hat damit nichts zu tun,zumal das Ansinnen des JC vollkommen Gesetzeskonform ist.
von Ingridam 30.08.2014 | 08:53
Frauen und Männer im Arbeitslosengeld-II-Bezug müssen auf sogenannte „vorrangige Leistungen“ verwiesen werden. Das bedeutet, dass sie eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 63 Jahren, eingehen müssen, ob sie wollen oder nicht. Sie werden dazu gezwungen. Dies läuft so ab, dass das Jobcenter die Betroffenen mit Bescheid auffordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist einen Antrag auf geminderte Altersrente zu stellen. Zur Begründung wird meist angeführt, dass man unter Abwägung aller Gesichtspunkte zu der Entscheidung gelangt sei, den Betroffenen zur Beantragung vorrangiger Leistung aufzufordern. Das Jobcenter sei gehalten, wirtschaftlich sparsam zu handeln und der jeweilige Betroffene sei verpflichtet, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Im Weiteren wird dann auf die Regelung des § 5 Abs. 3 SGB II verwiesen. Dieser regelt, dass, soweit der Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellt, das Jobcenter den entsprechenden Antrag stellen kann. Im Ergebnis heißt das, wenn der Betroffene den Antrag auf vorzeitige Rente nicht stellt, wird das Jobcenter tätig und stellt in seinem Namen den Rentenantrag. Ist dies alles rechtmäßig? Das Sozialgericht Dresden (Az.: S 28 AS 567/14 ER) hat nunmehr in einem von uns eingeleiteten Verfahren entschieden, dass eine solche Aufforderung rechtswidrig sein dürfte, jedenfalls aber hinsichtlich des Zustandekommens und ihres Inhalts zumindest erhebliche Zweifel aufwirft. Entscheidungserheblich war insbesondere in unserem Fall, dass dem Jobcenter die Höhe der Altersrente unserer Mandantin nicht bekannt war und das Jobcenter somit nicht einschätzen konnte, in welcher Höhe eine wegen der vorzeitigen Verrentung geminderte Rente zu erwarten ist. Folglich konnte nicht geprüft werden, inwieweit diese geminderte Rente zur dauerhaften Deckung des Lebensunterhaltes ausreichend sein könnte. Aufgrund dessen bestand für das Gericht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Aufforderung zur vorzeitigen Antragstellung rechtswidrig ist. Das Jobcenter hat das ihm eingeräumte Ermessen nicht hinreichend ausgeübt. Es genüge nach den Ausführungen des Gerichtes insbesondere nicht, nur schematisch den Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung anzugeben und die Ermittlung etwaiger Interessen des Betroffenen außen vor zu lassen. In dem hier vorliegenden Fall stellt sich die Situation im Ergebnis auch so dar, dass eine vorzeitige Renteninanspruchnahme zu vermeiden war, da diese vermutlich mit einem lebenslangen Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII verbunden war, welcher sich aber durch ein Abwarten der bis zur noch rund 2-jährigen Dauer bis zum Erreichen der Altersgrenze möglicherweise vermeiden ließe. Diesen Gesichtspunkt hat das Jobcenter nicht ermittelt und in seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Dementsprechend wurde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zunächst die aufschiebende Wirkung des Widerspruches angeordnet, d.h., bis zur Entscheidung des Jobcenters über den erhobenen Widerspruch musste unsere Mandantin keinen eigenen Rentenantrag stellen und auch nicht befürchten, dass das Jobcenter diesen stellt. Im Verlaufe des Klageverfahrens hat das Jobcenter den Bescheid zur Aufforderung zur Rentenantragstellung aufgehoben. Fazit: Wir empfehlen daher allen Betroffenen, Widerspruch gegen eine solche Aufforderung beim Jobcenter einzulegen und gleichzeitig beim zuständigen Sozialgericht im Rahmen des sogenannten vorläufigen Rechtsschutzes aufschiebende Wirkung für den Widerspruch zu beantragen. Denn je später der Renteneintritt erfolgt, desto geringer sind die Abschläge.
GroKoam 30.08.2014 | 10:06
Da haben wir alle derzeit wichtigeres zu tun als Bürgern bei "taktischen Spielchen" zu unterstützen.
Ihnen scheint es nicht ganz klar zu sein das es hier nicht um taktische Spielchen sondern um die Existenzsicherung von betroffenen Bürgern geht. Dieser Fall betrifft nämlich nicht nur mich, sondern viele tausend die hier per "Gesetzt" in die Armut getrieben werden sollen. Da ist es wohl nur legitim alle erdenklichen Mittel auszuschöpfen um das zu verhindern. Es währe auch sehr schön wenn die DRV , sich endlich mal, durch Schaffung solcher Möglichkeiten, gegen die Plünderung der Rentenkassen durch die Politik zur Wehr setzen würde. Ich wünsche ihnen nur das sie davon mal nicht selbst betroffen sind. MfG Peter
Wie sieht es mit arbeiten aus, wäre doch auch ein "erdenkliches Mittel".
Ostleram 30.08.2014 | 12:00
Hallo Arbeiten ist ein kluger Rat nur mit über 60 bei 3 Millionen Arbeitslosen und 7 Millionen+++++++ Harzer usw zwar nicht unmöglich aber doch unwahrscheinlich! (Realistisch gesehen) Ich denke auch das er Taktieren darf es werden ja auch Finanzjongleure mit Steuern Gerettet.Und die Kosten uns Billionen da ist das Bischen Hartz 4 Pinaz
GroKoam 30.08.2014 | 12:07
Und wie immer sind die "Anderen" Schuld. Wie wäre es mal den Hintern von der Couch zu heben und selbst nach Arbeit suchen statt immer nur zu Jammern?
paschaam 30.08.2014 | 11:56
Hallo Ingrid, danke für die ausführliche Info, das hilft schon mal weiter. @ Christina und GroKo Vielleicht sollten sie nicht so viel Zeit in ihrer selbstherrlichen Parallelwelt vor dem PC verbringen und sich öfter in die Realität begeben. Dann wüßten sie das man 63 keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat und bräuchten hier nicht mehr so viel klugscheißen. Nicht umsonst wird selbst vom Jobcenter die Vermittlung älterer Arbeitnehmer, so auch in meinem Fall, eingestellt. 40 Jahre fleißige, schlecht bezahlte, Knochenarbeit auf dem Bau hinterlassen eben ihre Spuren. MfG Peter
von Ingridam 30.08.2014 | 12:41
Hallo Peter, die Zwangsverrentung ist ein Rentenkürzungsprogramm. Das ist skandalös und nicht zu rechtfertigen. Gehe den Weg über Widerspruch und Klage. Es ist beschämend, wie sie mit Menschen umgehen, die über 60 Jahre alt sind und keine Arbeit finden.
von Ingridam 30.08.2014 | 12:47
Hallo Groko, den Ratschlag hätte ich erwartet bei dem Thema 18,5 Jähriger und Rente dass er seine Lebensumstände ändert, da er eigentlich noch bis zu 50 Jahre zu arbeiten hat. Aber leider Fehlanzeige!!!!!!!!!!!!!
W*lfgangam 30.08.2014 | 14:10
Hallo von Ingrid, endlich mal einen vernünftige Darstellung/Analyse, wo dem Jobcenter Grenzen gesetzt sind bzw. welche Ermittlungen zum '63.' anzustellen sind, bevor die pauschale Aufforderung zur AR an den Betroffenen geht. Dass dem Jobcenter gesetzlich die Hände gebunden sind, ist auch klar - aber ein wenig 'Spürnase' sollte dem vorausgehen! > die Zwangsverrentung ist ein Rentenkürzungsprogramm. Das ist skandalös und nicht zu rechtfertigen. Diese Ansicht teile ich nicht, zumal man sich in 2 Sozialsystemen mit unterschiedlichem/gesetzlichem Hintergrund bewegt, aber es würde zu weit führen, das in diesem Forum auszudiskutieren. > pascha: An alle Leser : Ich möchte bitte nur einen Expertenrat dazu Sie können sich auch darauf beschränken, nur 'Expertenrat' zu lesen und diesen zu kommentieren, offensichtlich machen Sie da doch Ausnahmen ;-) Gruß w.
arniam 30.08.2014 | 15:15
diese inkompetenten komentare von groko und co, zeigen dass viele menschen die realität dieses alg2 systems nicht kennen. jc. sind zum sparen angehalten???? lächerlich es kostet der allgemeinheit ca. 7milliarden euro pro jahr dass sinnlose Maßnahmen für alg2 empfäger ausgegeben werden die nicht dazu führen in den 1. arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern die sog. träger reich machen. soviel zum sparen. aber darüber wird natürlich nicht in der öffentlichkeit berichtet. wenn man nun noch die personalkosten der jb und arbeitsagenturen dazu rechnet und dann den nutzfaktor ( wieviel arbeitssuchende nun wirklich vermittelt werden können, dann sieht man die ganze lächerlichkeit dieses systems wo sich auf kosten der allgemeinheit u. arbeitssuchenden sattgestossen wird.
Christinaam 30.08.2014 | 15:19
@ Christina und GroKo Vielleicht sollten sie nicht so viel Zeit in ihrer selbstherrlichen Parallelwelt vor dem PC verbringen und sich öfter in die Realität begeben. Dann wüßten sie das man 63 keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat und bräuchten hier nicht mehr so viel klugscheißen. Nicht umsonst wird selbst vom Jobcenter die Vermittlung älterer Arbeitnehmer, so auch in meinem Fall, eingestellt. 40 Jahre fleißige, schlecht bezahlte, Knochenarbeit auf dem Bau hinterlassen eben ihre Spuren. selbstherrliche Parallelwelt, vor dem PC? Oma Christina ist Ende 2014 63 Jahre alt und geht dann in Rente. Steht Morgens um 04:15 Uhr auf, fährt 30 Km zur Arbeit. Abend fällt sie um 20:30 Uhr total erschöpft ins Bett. Man möchte mir doch bitte gestatten, eine eigene Meinung zu haben, denn leicht ist dieses selbstherrliche Leben für 63-jährige Frauen nun wirklich nicht. Och so ja, und Hartz IV hatte ich auch schon mal, vom JC kommt nichts, da ist Eigeninitiative gefragt und in meiner mir eigenen Selbstherrlichkeit habe ich den Wiedereinstieg 2007 geschafft.
KSCam 30.08.2014 | 19:31
Sie bewegen sich im falschen Forum - die DRV ist bei diesem Thema nicht der richtige Ansprechpartner. Ob das Anliegen berechtigt ist oder nicht, spielt da nur eine untergeordnete Rolle.
Fliegenklatscheam 31.08.2014 | 14:48
Entschuldigung dass ich lachen muss! Es klingt nicht besonders glaubwürdig, dass Sie sich angeblich einerseits Sorgen um den Zustand der Rentenkassen machen, aber andererseits keinerlei Skrupel dabei haben, die Steuergeldkasse zu "plündern". Ihnen kann es doch wohl völlig schnuppe sein, ob Ihr Lebensunterhalt von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler oder von der Solidargemeinschaft der RV-Beitragszahler gesponsert wird. Renten sind nun mal vorrangig vor bedarfsabhängigen steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Finden Sie sich damit ab!
Lektoram 31.08.2014 | 14:59
Zitat von Ostler anzeigenausblenden
Wow! 15 Rechtschreibfehler in 4,5 Sätzen. Das sind aber auch keine "Pinaz"...... (Von den falschen Arbeitslosenzahlen reden wir besser gar nicht erst....) Im Osten war natürlich ALLES viel besser. Nicht wahr, Herr Ostler?
Beifallam 01.09.2014 | 09:41
Hallo Arbeiten ist ein kluger Rat nur mit über 60 bei 3 Millionen Arbeitslosen und 7 Millionen+++++++ Harzer usw zwar nicht unmöglich aber doch unwahrscheinlich! (Realistisch gesehen) Ich denke auch das er Taktieren darf es werden ja auch Finanzjongleure mit Steuern Gerettet.Und die Kosten uns Billionen da ist das Bischen Hartz 4 Pinaz
Wow! 15 Rechtschreibfehler in 4,5 Sätzen. Das sind aber auch keine "Pinaz"...... (Von den falschen Arbeitslosenzahlen reden wir besser gar nicht erst....) Im Osten war natürlich ALLES viel besser. Nicht wahr, Herr Ostler?
Sehr gut, Herr Lektor, vollkommen richtig!
Personalchefam 01.09.2014 | 12:14
Zitat von Ostler anzeigenausblenden
Wer noch nicht einmal einen so kurzen Text fehlerfrei verfassen kann, braucht sich auch nicht darüber zu wundern, wenn er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder sogar eingestellt wird. Lernen Sie erst einmal, wie man sich korrekt bewirbt. Dann klappt das auch irgendwann mit dem Arbeitsplatz!
paschaam 01.09.2014 | 13:18
Hallo, danke für den Expertenrat. Damit sind meine Fragen beantwortet und ich bitte das der Thread geschlossen wird. MfG Peter
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