Hallo Kevin,
der Vordruck ist aus Sicht Aufenthalt in Deutschland auszufüllen.
R0500
Seite 2, Ziffer 3, Letzte Zeile:
• Persönliche Indentifikationsnummer.
- die dtsch. Identifikationsnummer der Witwe für Steuern/Finanzamt (kann offen bleiben, schreiben Sie 'nicht bekannt' rein)
Seite 4, Ziffer 6 und 6.2,
• 6. Beitragszeiten im Inland (Auch nötig da wir im Ausland leben?)
- ja, grob die Beschäftigungszeiten des Verstorben in D eintragen, die im dtsch. Versicherungsverlauf nicht enthalten sind. Betrifft regelmäßig nur Zeiten vor 1972. War er schon Rentner, ist das bereits geklärt, Antwort: nein
- "Hat der Versicherte...", damit ist immer der Verstorbene gemeint, da aus seinem Versicherungskonto die Rente beantragt wird.
• 6.2 Zeiten und Sachverhalte im Beitrittsgebiet bis 31.12.1991. (Das verstehe ich leider nicht was hier benötigt wird.)
- Zeiten in der DDR, die bisher nicht erfasst worden sind
Seite 5, Ziffer 6.3,
• Hat der versicherte Zeiten der Berufsausbildung (Auch ohne Abschluss) zurückgelegt? (Ist dies nötig? Für welchen versicherten? Wenn ja dann woher bekomme ich die Information?)
- betrifft den Verstorbenen, war er Rentner, ist die Frage geklärt ...
Seite 5, Ziffer 7.1
• Hat der Versicherte Zeiten im Ausland zurückgelegt die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind? (Wieder, welcher Versicherte? Meine Mutter oder mein verstorbener Vater?)
- natürlich der Verstorbene
Seite 6, die gesamte Seite.
• Ziffer 8 – Woher bekommt man diese Informationen? Besonders im Ausland.
• Gilt Ziffer 9 nur für Kinder bis zu einem gewissen Lebensalter? Und gilt das Alter des Kindes dann auch nur ab dem Todeszeitpunkt des Hinterbliebenen?
- wie gesagt, war er Rentner, ist das alles schon zu seinen Lebzeiten erfasst worden. Es geht immer nur um _neue_ nicht erfasste Zeiten.
Seite 9, Ziffer 11.1
• Ist das nötig, wenn man nur Hinterbliebenenrente beantragt?
würde die Frage da sonst stehen? ;-)
- generell mit nein zu beantworten.
Seite 11, Ziffer 13.1
• Auch im Ausland?
- ja, letzte Krankenkasse in D
Seite 14, Ziffer 18
• Aus der Sterbeurkunde ergibt sich das die Rentenbewerberin / der Rentenbewerber mit dem / der verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
(Warum muss sich das aus der Sterbeurkunde ergeben? In dem Land in dem ich wohne steht sowas nicht in der Sterbeurkunde.)
- eben drum, es muss nachgewiesen werden, dass beide zum Zeitpunkte des Todes tatsächlich noch verheiratet waren, die Eheschließung/Heiratsurkunde ist lange her (internationale Urkunde erforderlich)
Wenn man mit „nein“ antwortet, muss die Lebenspartnerschaft's Urkunde nach dem Tod ausgestellt sein. (Wird damit eine andere Urkunde als die Heiratsurkunde gemeint?)
- ja, siehe oben
R0660
- na, der Rest sollte sich jetzt wohl selbst beantworten :-)
Seite 2, Ziffer 4
• Auch im Ausland?
Seite 10 , Ziffer 7.4
• In dem falle bin ich mir auch nicht sicher ob das auch im Ausland zutrifft.
Seite 11, Ziffer 7.7
• Welche stelle und welche Leistungen?
Seite 13, Ziffer 8
• Auch im meinem Falle nötig?
Zudem würde ich gerne wissen ob auch wirklich nur die Formulare R0500 und R0660 in meinem fall ausgefüllt werden müssen. (Abgesehen von dem A1310 Formular)
- R0810 nicht vergessen
Dies sind soweit meine fragen. Falls weitere infos benötigt werden, werde ich sobald wie möglich antworten.
Haben Sie sich eigentlich die Erläuterungen zu den Vordrucken nicht angeschaut? Gerade für Selbstausfüller sind die vorgesehen ;-)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0501.html
Gruß
w.
Tipp: wie oben angesprochen, lassen Sie das besser die zuständige Stelle am Wohnsitz ausfüllen. Schont Zeit und Nerven und etwaige Rückfragen reduzieren sich auf ein Minimum.