... dem Rentenberater vorstellen soll, zwecks Erwerbsminderungsrente. Nun war ich dort und bin dort gut informiert worden...
.... Was bedeutet das? Ich habe leider vergessen, danach zu fragen...
Sie wurde beim ersten Termin gut beraten, erledigen alles mögliche und haben nach 10 Wochen noch immer keine Ahnung was gelaufen ist?!
Aus der Reha wurde Sie arbeitsunfähig entlassen mit Verdacht auf Erwerbsminderung - soweit so gut. Im Grunde hätten Sie (selbst nach Aufforderung durch die KK) gar nicht unternehmen müssen, da die DRV mit diesem Reha-Ergebnis von sich aus die Umdeutung des Reah- in einen Rentenantrag prüfen wird. Wenn das Krankengeld ausläuft besteht (in der Regel) ein Anspruch gegenüber der Arbeitsagentur (trotz AU und trotz Arbeitsvertrag). Gut, Sie haben nun eben das Verfahren beschleunigt, was Sinn macht, wenn die erwartende Rente höher ist, als das derzeit bezogene Krankengeld (darüber wurden Sie hoffentlich umfassen aufgeklärt, wenn Sie den Antrag möglichst rasch einreichen sollten?!) - vmtl. hat zwischenzeitlich auch die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht (Wahlrecht bei Umdeutung) eingeschränkt - smot können Sie nur noch abwarten, wann was passiert.
Bezgl. der telefonischen Rückfrage beim Rententräger: vmtl. wird auf ein 'Rentenvorverfahren' verzichtet, da ausreichend aussagekräftige Ergebnisse aus der Reha vorliegen und keine weitere gutachterliche Untersuchung erforderlich ist.
Sorry, es hieß Vorverfahren, nicht Vorüberprüfung. Jetzt, als ich es las, fiel es mir wieder ein.
Die Rente wird so hoch wie das Krankengeld sein, zusätzlich würde ich noch eine Zusatzrente durch meinen Arbeitgeber bekommen, aber ich denke, dass das keine Rolle spielt, was das Dispositionsrecht angeht.