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Experten-Antwort

Fragen zum Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente

von Benjamin11.06.2019 | 14:42
219 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Seit kurzem erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente, zunächst auf zwei Jahre befristet, aufgrund einer chronischen Erkrankung. Nun möchte ich gerne eine Tätigkeit als Pflegehelfer aufnehmen, bin mir aber noch nicht im Klaren wie ich diesen Wunsch am besten umsetze. Zur Zeit lässt es meine Gesundheit zu ungefähr 25%, in ein paar Monaten vielleicht circa 35% einer Vollzeitstelle, zu besetzen (bzw. ca. 40-60Std. im Monat). Neben finanziellen Gründen betrachte ich einen kleinen Job auch als gesundheitsfördernd für mich. Sobald ich mehr als 450€ im Monat verdiene, müsste mein Arbeitsgeber mich eigentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigen, jedoch werden Sozialversicherungsbeiträge bereits aus meiner Rente gezahlt. Bei meinem Wunsch-Arbeitgeber würde ich einen tariflichen Stundenlohn von 12,21€ brutto erhalten. Bei 40 Stunden wären das 488,40€, bei 60 Stunden 732,60€ Gehalt im Monat. Ich wäre also etwas über dem Niveau eines 450€ Jobs. Müssten der Arbeitgeber und ich dann weitere Beiträge zur Sozialversicherung leisten oder wie verhält es sich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2019 | 15:32

Hallo Benjamin,

bei Ausübung einer Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro monatlich sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, weil der Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht zur Versicherungsfreiheit führt.

Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 1.300,00 Euro befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den halben Rentenversicherungsbeitrag aus dem tatsächlich bezogenen Arbeitsentgelt zahlt, während Sie einen geringeren Beitrag zahlen müssen.

Ihre geringere Beitragszahlung führt aber nicht zu einer geringeren Rente.

Die Beiträge aus diesen Zeiten werden bei der späteren Altersrente berücksichtigt.

Bezüglich der Auswirkungen auf die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Trägern in Verbindung.

2 Antworten

Benjaminam 11.06.2019 | 17:00
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
W°lfgangam 11.06.2019 | 19:48
Hallo Benjamin, denken Sie daran, das Hinzuverdienst zu einer Kürzung der Rente führt, sofern die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 € überschritten wird. Die Gefahr besteht wohl für den Rest des Jahres 2019 nicht, wenn in diesem Jahr noch kein Einkommen neben der Rente entstanden ist (?). > Seit kurzem erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente Das 'kurz' macht nachdenklich, wenn in diesem Jahr schon paralleles Einkommen (Arbeitsentgelt, Krankengeld, Arbeitslosengeld) neben einer rückwirkend bewilligten EMRT gelaufen ist. Daneben sind Sie natürlich gegenüber der DRV mitteilungspflichtig, wenn Sie eine Beschäftigung neben der EMRT aufnehmen - unabhängig von der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Tipp: holen Sie sich vor Aufnahme der Beschäftigung das OK der DRV ein (was will ich machen, in welchem zeitlichem Umfang) und teilen Sie den bis Jahresende erwarteten Hinzuverdienst mit. Gruß w.
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