Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Benjamin,
bei Ausübung einer Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro monatlich sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, weil der Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht zur Versicherungsfreiheit führt.
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 1.300,00 Euro befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den halben Rentenversicherungsbeitrag aus dem tatsächlich bezogenen Arbeitsentgelt zahlt, während Sie einen geringeren Beitrag zahlen müssen.
Ihre geringere Beitragszahlung führt aber nicht zu einer geringeren Rente.
Die Beiträge aus diesen Zeiten werden bei der späteren Altersrente berücksichtigt.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Trägern in Verbindung.
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