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Experten-Antwort

Freiberufler verpasst Antragstellung bis 31.12.2015 für freiwillige Beiträge

von C. Böttcher17.10.2016 | 10:34
1189 Ansichten
3 Antworten

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Ein Steuerberater würde gerne freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Er ist über einen Artikel in der FAZ darauf aufmerksam gemacht worden, dass er die Möglichkeit hat sehr hohe freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Leider handelt es sich m.E. bei dem Artikel um den Hinweis auf die Möglichkeit des §282 (2) SGB VI bei dem er bei Antragstellung bis 31.12.2015 die Möglichkeit gehabt hätte einen einmaligen Nachzahlungsbetrag für maximal 5 Jahre zu leisten. Und diese Vorschrift ist nicht mehr anwendbar. Seine Regelaltersrente, die sehr gering ausfällt, da er nur wenige Monate Pflichtbeitragszeit hat und ansonsten in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt hat, beginnt am 01.06.2017 Wäre es für ihn überhaupt noch sinnvoll bis dahin freiwillige Beiträge zur Rentenerhöhung zu zahlen? Wenn ja, wie hoch dürfen diese maximal sein? Danke für die Infos...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für 2016 gilt: Wer jeden Monat den Mindestbeitrag einzahlt erhält dadurch eine Rentenhöhe von 4,53 Euro monatlich, wer den Höchstbetrag einzahlt erhält dadurch eine monatliche Rentenhöhe von 62,47 Euro. Man sollte sich aber auf jeden Fall hinsichtlich der Auswirkungen einer Beitragszahlung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ggf. eine Probeberechnung machen lasse.

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2 Antworten

Rentenberateram 17.10.2016 | 14:48
Hallo Frw. Beiträge kann man zahlen, wenn man nicht versicherungspflichtig ist. Er könnte rückwirkend für das Jahr 2016 noch zahlen, dass heißt also für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.05.2017. Der Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 EUR und dem Höchstbeitrag von 1.159,40 EUR frei gewählt werden. Der Ertrag richtet sich nach der Höhe Bei dem Höchstbeitrag würde sich die Rente jährlich um 749,64 EUR steigern. Also kann eine Steigerung von 1061,99 EUR Brutto erreicht werden. Bei dem Mindestbeitrag kann eine jährliche Steigerung von 4,53 EUR, sprich für unsere 17 Monate in Höhe von 77,01 EUR erwirtschaftet werden.
kein Experte, aber...am 19.10.2016 | 08:29
@Rentenberater, also Ihre Rechnung geht leider nicht auf :-) Es wäre ja mega, wenn man für 17 Monate so eine Rentensumme "erwirtschaften" könnte!!! Sie dürfen die Jahressummen nicht nochmal x 17 rechnen! Also bitte die Antwort des "Experten" berücksichtigen. VG
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