Für 2016 gilt: Wer jeden Monat den Mindestbeitrag einzahlt erhält dadurch eine Rentenhöhe von 4,53 Euro monatlich, wer den Höchstbetrag einzahlt erhält dadurch eine monatliche Rentenhöhe von 62,47 Euro. Man sollte sich aber auf jeden Fall hinsichtlich der Auswirkungen einer Beitragszahlung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ggf. eine Probeberechnung machen lasse.