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Experten-Antwort

Freistellungsphase

von Helma13.12.2010 | 19:47
1634 Ansichten
2 Antworten

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Habe Blockmodell ATZ, in Arbeitsphase, ich habe erfahren ,sollte ich jetzt viel Nachtschicht haben,Zulagen usw. bekomme ich auch mehr Lohn -Durchschnitt-in der Freistellungsphase? kann das sein? Wenn ja? meine Kollegen hätten nichts dagegen wenn ich ihre Nachtschicht übernehme. Ist jemand auch in so einer Situation? Kennt sich jemand aus damit? Meine Lohnstelle gibt wenig Auskunft. Vielleicht sollen wir in ATZ nicht alles wissen.Danke allen die sich melden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2010 | 14:33

Hallo Helma,

die entscheidende Frage ist, ob die Nachtschicht eine Neuberechnung des Regelarbeitentgeltes erfordert. Dann würde sich ggfs. auch das Entgelt in der Freistellungsphase verändern. Weiter Angaben finden Sie unter folgendem Link: http://v16spe04/hyper/hnknra.nsf

1 Antworten

W*lfgangam 13.12.2010 | 20:04
Hallo Selma, achten Sie drauf, dass Sie keine Überstunden anhäufeln und somit die halbe Arbeitszeit 'überschreiten' ...die wären Ihnen ab der Mitte rückwärts wieder als bezahlte Freistellung abzuziehen, somit finanziell nix gewonnen - außer eine paar Tage/Wochen früherem aktivem Arbeitsende. Wenn es nur um mehr 'Kohle' für spezielle Arbeitsweisen ist - her damit kann ich nur sagen. Rentenrechtlich bzw. auf die Höhe der Rente gesehen, sind die Auswirkungen eher sehr gering. Der 'Lohn' in der Freistellungsphase orientiert sich eher am regelmäßigen 'normalen' Beschäftigungseinkommen ...Näheres erfahren Sie bei Ihrer Personalvertretung/Betriebsrat, welche Zuschläge da doch noch einzurechnen wären. Gruß w. ...eine Lohnstelle, die nicht alle Entgeltrelevanten Dinge weiß, ist in diesem Bereich eine Fehlbesetzung. Und, ATZ ist nicht erst seit gestern erfunden worden ;-)
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