Hallo Helma,
die entscheidende Frage ist, ob die Nachtschicht eine Neuberechnung des Regelarbeitentgeltes erfordert. Dann würde sich ggfs. auch das Entgelt in der Freistellungsphase verändern. Weiter Angaben finden Sie unter folgendem Link: http://v16spe04/hyper/hnknra.nsf