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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von Fragende01.04.2016 | 18:46
1280 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin jetzt aus der Entgeltfortzahlung und da ich privat krankenversichert bin fließen auch keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Besteht die Möglichkeit monatlich Beiträge selber zu entrichten? Ich möchte jetzt keine Lücke entstehen lassen. Was genau muss ich tun? Besten Dank! Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende,

"qwertz" hat Ihnen ja bereits wichtige Hinweise gegeben.

Bitte lassen Sie sich zu dieser Thematik ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 01.04.2016 | 19:22
Hallo Fragende, warten bis zum 31.03.2017 *). Dann entscheiden Sie/lassen sich beraten, ob es sinnvoll/notwendig ist, die Lücken in 2016 noch aufzufüllen. *) Anruf bis zu diesem Tag bei einer Beratungsstelle zwecks Terminvereinbarung reicht schon, um die Einzahlungs_frist_ für 2016 zu wahren. Aus steuerlichen Gründen könnte allerdings auch eine _unmittelbare_ Einzahlung schon Ende 2016 noch interessant sein. Gruß w.
qwertzam 01.04.2016 | 20:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ein ganz schlechter Rat die Beratung auf die lange Bank zu schieben. Wenn Sie alle Optionen für sich offen halten wollen, sollten Sie umgehend ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Hintergrund: Durch den Bezug von Krankentagegeld in der pKV haben Sie die Möglichkeit dennoch PFLICHTbeiträge in die gRV einzuzahlen. Der Beginn dieser Pflichtversicherung beginnt allerdings erst mit Antragsdatum bzw. ab Beginn der Krankentagegeldes, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 1 SGB VI) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__4.html Die oben erwähnte (formlose) Anruf würde dafür erstmal ausreichend sein. Wenn Sie jetzt für mehrere Monate Krankentagegeld beziehen und erst am 31.03.17 per Telefon den Antrag stellen, wäre die Option, ein lückenlosen Versicherungsverlauf mit Pflichtbeiträgen vorzuweisen, dahin. Welche Vorteile dies im Gegenzug von freiwilligen Beiträgen hätte (Freiwillige Beiträge sind keine Pflichtbeiträge), wird Ihnen dann im Beratungsgespräch näher erläutert. Auch darauf zu setzen, dass bei Nicht-Zahlung von Beiträgen (vollkommen egal welcher) wenigstens eine Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit (=beitragsfreie Zeit) entsteht, wodurch ebenfalls eine Lücke geschlossen werden könnte, wäre ebenfalls ein Trugschluss, denn die Anrechnungszeit kann frühestens dann beginnen, wenn der o.g. Antrag auf Versicherungspflicht gestellt wurde (und nicht rückwirkend!) § 58 Abs. 3 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__58.html Daher warten Sie nicht bis 31.03.17 - dann könnte ggf. die bestmöglichste Option für Sie wegen Fristablauf längst verstrichen sein. Nutzen Sie oben rechts die "Beratungsstellensuche" und rufen am Montag gleich für eine Terminvereinbarung dort an oder gehen Sie in ein Versicherungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde.
W*lfgangam 01.04.2016 | 21:03
Zitat von qwertz anzeigenausblenden
qwertz schrieb

Ein ganz schlechter Rat die Beratung auf die lange Bank zu schieben.

Wenn Sie alle Optionen für sich offen halten wollen, sollten Sie umgehend ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

Hintergrund:

Durch den Bezug von Krankentagegeld in der pKV haben Sie die Möglichkeit dennoch PFLICHTbeiträge in die gRV einzuzahlen. Der Beginn dieser Pflichtversicherung beginnt allerdings erst mit Antragsdatum bzw. ab Beginn der Krankentagegeldes, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 1 SGB VI)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__4.html

Die oben erwähnte (formlose) Anruf würde dafür erstmal ausreichend sein.

Wenn Sie jetzt für mehrere Monate Krankentagegeld beziehen und erst am 31.03.17 per Telefon den Antrag stellen, wäre die Option, ein lückenlosen Versicherungsverlauf mit Pflichtbeiträgen vorzuweisen, dahin.

Welche Vorteile dies im Gegenzug von freiwilligen Beiträgen hätte (Freiwillige Beiträge sind keine Pflichtbeiträge), wird Ihnen dann im Beratungsgespräch näher erläutert.

Auch darauf zu setzen, dass bei Nicht-Zahlung von Beiträgen (vollkommen egal welcher) wenigstens eine Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit (=beitragsfreie Zeit) entsteht, wodurch ebenfalls eine Lücke geschlossen werden könnte, wäre ebenfalls ein Trugschluss, denn die Anrechnungszeit kann frühestens dann beginnen, wenn der o.g. Antrag auf Versicherungspflicht gestellt wurde (und nicht rückwirkend!)

§ 58 Abs. 3 SGB VI

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__58.html

Daher warten Sie nicht bis 31.03.17 - dann könnte ggf. die bestmöglichste Option für Sie wegen Fristablauf längst verstrichen sein. Nutzen Sie oben rechts die "Beratungsstellensuche" und rufen am Montag gleich für eine Terminvereinbarung dort an oder gehen Sie in ein Versicherungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde.

Hallo qwertz, da stimme ich Ihnen völlig zu, das war Murks von mir. Die Option zur Pflichtversicherung für PKV-Versicherte nach Ende Lohnfortzahlung hatte ich in der Tat nicht auf dem Schirm. Allerdings nicht ganz 'preiswert' - weswegen Betroffene davon grundsätzlich Abstand nehmen - aber ist ja im Beratungspaket mit drin, das umfassend/individuell darzustellen. Gruß w.
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