Hallo prognos,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Zahlung freiwilliger Beiträge möglich, sofern keine zeitgleichen Pflichtbeiträge vorliegen.
Bei Zahlung des monatlichen Mindestbeitrages i.H.v. 84,15 € erhöht sich die monatliche Brutto-Rente derzeit um 0,38 €.
Sie sollten sich vorab beraten lassen, sofern Sie tatsächlich die Zahlung freiwilliger Beiträge in Betracht ziehen.
Steuerrechtliche Fragen hierzu können von einem Berater der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch nicht beantwortet werden.