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Experten-Antwort

freiwillige beiträge

von prognos06.09.2017 | 14:45
645 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sind freiwillige zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung möglich, bei abschlagsfreier Rente als besonders langjährig Versicherter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo prognos,

bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Zahlung freiwilliger Beiträge möglich, sofern keine zeitgleichen Pflichtbeiträge vorliegen.

Bei Zahlung des monatlichen Mindestbeitrages i.H.v. 84,15 € erhöht sich die monatliche Brutto-Rente derzeit um 0,38 €.

Sie sollten sich vorab beraten lassen, sofern Sie tatsächlich die Zahlung freiwilliger Beiträge in Betracht ziehen.

Steuerrechtliche Fragen hierzu können von einem Berater der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch nicht beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Rentencrackam 06.09.2017 | 15:28
Hallo Prognos, ja, das ist möglich. Die einzigen beiden Voraussetzungen sind, dass parallel keine Pflichtbeitragszeit liegt und die freiwillige Versicherung nur für bis zu dem Monat, in dem Sie die Regelaltersgrenze vollenden, zulässig ist. Die Entgeltpunkte für die freiwilligen Beiträge werden dann erstmals ab dem Monat, der auf die Vollendung der Regelaltersgrenze folgt, berücksichtigt.
Schadeam 06.09.2017 | 15:40
...und für jeden gezahlten Tausender bekommen Sie dann ab Regelalter etwa 4,5€ mehr Monatsrente. Ob sich das rechnet?
prognosam 07.09.2017 | 15:52
Im Vergleich zu meiner fälligen Riesterrente ist das sehr gut, vor allem wirkt sich die freiwillige Einzahlung auch auf eine eventuelle Witwenrente aus.Zusätzlich kann man in der gRv auch mit einem gewissen Inflationsschutz rechnen. Gruß Prognos
prognosam 11.09.2017 | 14:12
Hallo ich hatte eigentlich an eine einmalige Summe zum Zeitpunkt des eintritts meines vorzeitigen abschlagsfreien Renteneintritts gedacht. Wäre auch das möglich ? Zu welchem Zeitpunkt würde sich die zusätzliche freiwillige Einzahlung in einer Rentenerhöhung bemerkbar machen ? vielen Dank und Grüße
senf-dazuam 11.09.2017 | 15:23
Zitat von prognos anzeigenausblenden
Vorzeitig oder abschlagsfrei? Das ist hier die Frage ... Wenn Abschlagsfrei, dann kann dafür keine Ausgleichszahlung erfolgen, siehe diverse Fragen hier zum § 187a SGB VI. "Nach meiner Kenntnis – ist das sofort, unverzüglich..." also quasi direkt bei Rentenbeginn, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt. Ansonsten zum nächsten Juli.
prognosam 11.09.2017 | 16:12
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
... ich hatte eigentlich an eine einmalige Summe zum Zeitpunkt des eintritts meines vorzeitigen abschlagsfreien Renteneintritts gedacht. ...
Vorzeitig oder abschlagsfrei? Das ist hier die Frage ... Wenn Abschlagsfrei, dann kann dafür keine Ausgleichszahlung erfolgen, siehe diverse Fragen hier zum § 187a SGB VI. "Nach meiner Kenntnis – ist das sofort, unverzüglich..." also quasi direkt bei Rentenbeginn, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt. Ansonsten zum nächsten Juli.
Hallo mit vorzeitig und abschlagsfrei meine ich die Rente für besonders langjährig Versicherte. Also 45 Beitragsjahre und vorzeitig in Rente mit 63 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1954). Ich meine gelesen zu haben, dass das neue Flexirenten Modell die zusätzlichen freiwilligen Einzahlungen nun möglich macht. Ich bitte um Aufklärung. besten Dank und Grüße
Schadeam 11.09.2017 | 17:38
Ich will mal ein Beispiel machen: Angenommen Sie sind am 15.03.1954 geboren dann können Sie ab 01.08.2017 abschlagsfrei die AR haben, wenn Sie 45 Jahre aufweisen. Durch das Flexi Gesetz dürften Sie nun bis zur Regelaltersgrenze (65+8), also bis November 2019 als Rentner freiwillige Beiträge zahlen. Somit dürften Sie folgende Zahlungen (zwischen Mindest- und Höchstbeitrag) leisten. 5 Monate für 2017 - zahlbar bis 31.03.18 12 Beiträge für 2018 - zahlbar bis 31.03.2019 11 Beiträge für 2019 - die sollten vor Beginn der Regel AR im Dezember gezahlt sein. Das wären maximal 28 Monate, beim Höchstbetrag also etwas über 30.000 €. Das würde dann Ihre RegelAR um etwa 130 € brutto erhöhen. Ob Ihne das rentabel scheint entscheiden Sie selbst.
suchenwiam 11.09.2017 | 18:16
Bei freiwilligen RV-Beiträgen, ebenso wie bei der Entscheidung,ob eine bAV als Rente oder in Raten ausgezahlt werden soll, kommt die versicherungsmathematische "Spekulation" (also Wette auf den eigenen Tod) ins Spiel. Es geht um Monate. Vereinfachend kann man die Beitragssumme durch die zu erwartende Rentenerhöhung dividieren, z. B.: 84.15/0.38 = 221.44736842105263 Das heißt, bei Überleben des Rentenantritts von 222 Monaten (18 Jahre 6 Monate) amortisiert sich die freiwillige Zahlung. Etwas verzerrt wird diese Abschätzung aber durch mehr oder weniger vorhersehbare Einflüsse: + nach dem eigenen Tod werden evtl. fällige Witwen-/Waisenrenten auch anteilig erhöht + zukünftige Erhöhungen von DRV-Rente oder bAV-Rente sind nicht einrechenbar - die Erhöhung ist brutto, also KV/PV- und ESt-pflichtig - bei der bAV fällt sogar der doppelte KV-Beitrag an Man weiß es nicht (genau). Das letzte Hemd hat eh keine Taschen.
suchenwiam 11.09.2017 | 19:17
Weiteres Rechenbeispiel aus einer betrieblichen "Versorgungsprognose" eines süddeutschen Elektrokonzerns: 60062.55/318.11 = 188.81063154254818 Macht 15 Jahre 9 Monate bis zur Amortisation. Die Alternative ist 1..12 Jahresraten, auch nach dem Tod. Die restlichen Ratenzahlungen gehen in die Erbmasse ein, nehme ich an. Wieder die entscheidende Frage: wie lange werde ich wohl noch leben? Mein letztes Hemd hat keine Taschen. Meine Töchter schon... ;^)
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