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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge Rentenversicherung

von Tim11.10.2018 | 17:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo habe mehrer Mehrfamilienhäuser geerbt, durch die Erbschaft werde ich erstmal mit der Arbeit aufhören für ein paar Jahre dann sehe ich weiter.. Bin 47 Jahre habe viele Jahre gearbeitet, nie Arbeitslos nur manchmal über 6 Wochen Krank, gab Krankengeldzahlung 1987 bis 1990 Ausbildung 1990 bis 1995 Arbeit 1995 bis 1997 Technikerschule 2008.04 bis 2008.10 1/2 Jahr in Elternzeit 1997 bis 2018 Arbeit mein Chef sagte mir ich sollte freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung zahlen um mein Rentenanspruch und Erwerbsminderung nicht zu verlieren. Nun habe ich folgendes gelesen "Sie können sich Ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern, wenn Sie seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben und jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen." Das Problem ist das halbe Jahr Elternzeit, die Erziehungszeit hat meine Frau bekommen. Das 1/2 Jahr war ich und meine Frau in Elternzeit, eins wussten wir damals nicht das wehrend der gemeinsamen Elternzeit nur einer die Erziehungszeiten bekommt. Nun sind natürlich diese 6 Monate offen bei mir keine Beiträge. Wie Verhält sich das mit der aussage von "seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben " da ende fekt in den 6 Monaten keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden ? Es geht mir hauptsächlich um den Erhalt der Rente, im Fall einer Erwerbsminderung, da ich gesundheitlich angeschlagen bin. DANKE TIM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung können durch freiwillige Beiträge nur für die Versicherten aufrecht erhalten werden, die vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Diese Wartezeit haben Sie offensichtlich vor dem 01.01.1984 nicht erreicht. Sollten Sie sich für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen entscheiden, können Sie mit diesen freiwilligen Beiträgen lediglich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen.

Mit diesen freiwilligen Beiträgen können Sie, wie bereits schon mehrmals dargelegt, nicht den Versicherungsschutz für die Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten.

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9 Antworten

egal (der Erste)am 11.10.2018 | 18:29
Das viel größere Problem ist, dass Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht vor dem 01.01.1984 erfüllt haben. Somit kann der Zeitraum ab dem 01.01.1984 noch so lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sein, den Erwerbsminderungsschutz können Sie durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht erhalten. Nach 2 Jahren Auszeit ist der Anspruch zunächst erstmal futsch.
egal (der Erste)am 11.10.2018 | 18:31
kleine Ergänzung: Der Anspruch auf Altersrenten geht durch Lücken im Versicherungsverlauf natürlich nicht verloren.
W*lfgangam 11.10.2018 | 19:29
Hallo Tim, fürs Alter scheinen Sie damit offensichtlich bereits 'überversorgt' zu sein *g - und auf eine etwaige EM-Rente nicht wirklich angewiesen. Das mit den freiwilligen Beiträgen wg. EM geht nicht, hat Ihnen mein Vorredner bereits erklärt. Frage bleibt daher, was mache ich am Besten noch aus meinem Altersrentenanspruch, wie setze ich ggf. freiwillige Beiträge (Altersvorsorgeaufwendungen!/Finanzamt) sinnvoll und finanziell attraktiv ein, welche Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten können interessant sein - aus heutiger Sicht. Nebenbei, haben Sie einen Verwalter für die Häuser? Lassen Sie sich bei dem als versicherungspflichtiger Minijobber anstellen (Buchhaltung, Hausmeister, Chauffeur ...), und das mit dem Anspruch auf weitere EM-Rente ist geritzt ;-) Eine Beratung bei der DRV ist zu empfehlen, was auch die Höhe etwaiger freiwilliger Beiträge/Durchschnittswert für beitragsfrei zu bewertende Zeiten, betrifft ...ich denke aber, auch das sind nur Peanuts bei Ihnen im Hinblick auf eine spätere Gesamtversorgung aus allen Einkommensarten. Gruß w.
Timam 11.10.2018 | 22:13
"auf eine etwaige EM-Rente nicht wirklich angewiesen." Stimmt aber eins ist klar, durch rumsitzen bin ich nicht krank geworden ! Zweitens soll ich über 400000,- Euro Erbschaftssteuer zahlen. Es ist nicht so das andere Leistungen Verlagen und ich nicht, wen es mir zusteht. Ist das wirklich so das die 6 Monate Elternzeit wo keine Beiträge bezahlt wurden, das Problem sind. Ich und meine Frau waren gleichzeitig in Elternzeit haben beide Elterngeldbekommen und um unser Kind gekümmert nun soll das so sein? Dan möchte ich an die Familienfreundliche Politik bedanken !!
Schadeam 11.10.2018 | 22:41
Sie sind in der falschen Spur. Das halbe Jahr ist nicht das Problem. Freiwillige Beiträge helfen nicht, weil Sie erst seit 1987 versichert sind und damit 1983 noch keine 5 Beitragsjahren hatten. Daher lässt sich der EM Schutz mit freiwilligen Beiträgen nicht erhalten.
Timam 11.10.2018 | 23:39
Es steht doch folgendes Bitte beachten Sie: Sie können sich Ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern, wenn Sie > am 31. Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht, > seit Januar 1984 jeden Monat mit einer renten­ rechtlich relevanten Zeit belegt haben und > jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen. Ich hätte das so verstanden das ab 1984 man durchgängig zahlen muss, für die jüngeren Generationen und die älteren halt die 5 Jahre aufweisen müssen. Ansonsten bedeutet das, das die heutigen Generation keine Möglichkeit mehr haben durch freiwillige Beiträge in der Rentenkasse den Erhalt der Erwerbsminderung zu erhalten? Welche Bundesregierung hat das so durchgesetzt, die gehört im Knast ? Ist das nicht perfide was da passiert, die Generation die jetz die Rente für die älteren bezahlen werden doch massiv bestraft! Ich zahle seit 1987 Beiträge, früher ging es nicht, da Kinderarbeit verboten ist in Deutschland ! Und nun muss man sich fingiert anstellen lassen um den Schutz zu erhalten, das ist nicht sin der Sache, das werde ich auch nicht mache. Unlogisch durch die gleitzonne erhalten die Rentenkassen doch weniger Rentenversicherungsbeiträge als wen man den mindestbeitrag zahlt wie, gleichzeitig zählt man noch weniger Krankenversicherungsbeiträge als wen man sich noch freiwillig Krankenversichert. Das System schädigt sich selbst ! Mein Vater sagte mir mit Ehrlichkeit kommt man weiter und daran glaube ich. Ich hoffe das die drv das nicht so bestätigt haben die alle recht mit der 1983 oder ich ?
Kaiseram 12.10.2018 | 06:41
Zitat von Tim anzeigenausblenden
Tim schrieb

Es steht doch folgendes

Bitte beachten Sie:

Sie können sich Ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern, wenn Sie

> am 31. Dezember 1983 bereits die Wartezeit

von fünf Jahren erreicht,

> seit Januar 1984 jeden Monat mit einer renten­

rechtlich relevanten Zeit belegt haben und

> jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge

zahlen.

Ich hätte das so verstanden das ab 1984 man durchgängig zahlen muss, für die jüngeren Generationen und die älteren halt die 5 Jahre aufweisen müssen.

Ansonsten bedeutet das, das die heutigen Generation keine Möglichkeit mehr haben durch freiwillige Beiträge in der Rentenkasse den Erhalt der Erwerbsminderung zu erhalten?

Welche Bundesregierung hat das so durchgesetzt, die gehört im Knast ?

Ist das nicht perfide was da passiert, die Generation die jetz die Rente für die älteren bezahlen werden doch massiv bestraft!

Ich zahle seit 1987 Beiträge, früher ging es nicht, da Kinderarbeit verboten ist in Deutschland !

Und nun muss man sich fingiert anstellen lassen um den Schutz zu erhalten, das ist nicht sin der Sache, das werde ich auch nicht mache.

Unlogisch durch die gleitzonne erhalten die Rentenkassen doch weniger Rentenversicherungsbeiträge als wen man den mindestbeitrag zahlt wie, gleichzeitig zählt man noch weniger Krankenversicherungsbeiträge als wen man sich noch freiwillig Krankenversichert.

Das System schädigt sich selbst !

Mein Vater sagte mir mit Ehrlichkeit kommt man weiter und daran glaube ich.

Ich hoffe das die drv das nicht so bestätigt haben die alle recht mit der 1983 oder ich ?

Dein „scharfer“ Verstand hat genau erkannt, dass jüngere Versicherte mit freiwilligen Beiträgen Ihren EM-Rentenanspruch nicht aufrecht erhalten können. Darüber kannst Du Dich echauffieren oder es lassen. Du wirst es nicht ändern. Das Leben ist eben kein Wunschkonzert. Im Übrigen hält sich mein Mitleid für Dich „armen“ Bürger doch sehr in Grenzen.
Timam 12.10.2018 | 08:26
Danke für die Information, mein Arbeitgeber wird mich auf 451,- Beschäftigten, ich Senke meine Arbeitszeit auf 5 Stunde die Woche. Somit kostengünstig Krankenversichert und Rentenversichert. Zauberwort gleitzone
Timam 12.10.2018 | 08:24
Danke für die Information, mein Arbeitgeber wird mich auf 451,- Beschäftigten, ich Senke meine Arbeitszeit auf 5 Stunde die Woche
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