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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge ALG / KrankenG ?

von EM-Rentner30.01.2014 | 14:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie werden eigentlich Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG 1 in 2008 , 2009 und 2010) sowie Zeiten des Krankgeldbezuges (ebenfalls 2008, 2009 und 2010) rentenrechtlich bewertet ? Ich will jetzt nicht meinen konkreten Fall diskutieren, sondern verstehen, ob überhaupt Beiträge an die Rentenkasse gezahlt wurden und wenn ja, ob als Pflicht- oder freiwillige Beiträge ? Das spielt z.Bsp. eine Rolle, wenn man die 15 Jahre für eine berufliche Reha über die RV Bund vollkriegen will. Da zählen nämlich nur Beitragszeiten, allerdings sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge. Eine damit zusammenhängende Frage sind unvollständige Monate : wie werden Monate behandelt, in denen nur für einigige Tage oder Wochen Beiträge gezahlt wurden ? Zählen die bei den obigen 15 Jahren für eine berufliche Reha über die RV Bund als ganze Monate oder werden die einfach nicht berücksichtigt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentner,

die kleinste Recheneinheit bzgl. Rentenzeiten ist der Monat. Wenn ich einen Tag im Monat rentenpflichtig Beschäftigt war, dann habe ich einen Rentenpflichtbeitragsmonat zurückgelegt. Das gleiche Prinzip gilt, wenn ich nur für einem Teil des Monats AloGeld bzw Krankengekd bekommen habe. Der Monat ist dann belegt.

Die Berechnung eines Monats mit unterschiedlichen Rentenzeiten (Job und anschl. AloGeld, Krankengeld und anschließend Schwangerschaftszeit, Schulzeit und anschließend Bundeswehr, oder ähnlich) lasse ich mal weg. Die vollständige Erläuterung der Rentenberechnung würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

Arbeitslosigkeits- und Krankengeldbezugszeiten waren in den Jahren idR Beitragszeiten. Bemessungsgrundlage dieser Zeiten waren 80% des der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsverdienstes.

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