Hallo EM-Rentner,
die kleinste Recheneinheit bzgl. Rentenzeiten ist der Monat. Wenn ich einen Tag im Monat rentenpflichtig Beschäftigt war, dann habe ich einen Rentenpflichtbeitragsmonat zurückgelegt. Das gleiche Prinzip gilt, wenn ich nur für einem Teil des Monats AloGeld bzw Krankengekd bekommen habe. Der Monat ist dann belegt.
Die Berechnung eines Monats mit unterschiedlichen Rentenzeiten (Job und anschl. AloGeld, Krankengeld und anschließend Schwangerschaftszeit, Schulzeit und anschließend Bundeswehr, oder ähnlich) lasse ich mal weg. Die vollständige Erläuterung der Rentenberechnung würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Arbeitslosigkeits- und Krankengeldbezugszeiten waren in den Jahren idR Beitragszeiten. Bemessungsgrundlage dieser Zeiten waren 80% des der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsverdienstes.