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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung bei Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug

von Elfriede Kinser24.08.2017 | 20:11
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3 Antworten

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Sehr geehrte Experten, heue habe ich meinen versicherungsverlauf erhalten, hier musste ich feststellen, dass ich bis 1983 die Wartezeit von 5 Jahren und danach auch lückenlos rentenrelevante Zeiten bis 16.06.2016 aufgeführt habe, die letzten aufgeführten Zeiten waren Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, seit 17.06.2016 und fortlaufend bin ich arbeitsunfähig geschrieben, ich gebe diese AU-Bescheinigungen auch bei der Agentur für Arbeit ab, diese haben mir zu verstehen gegeben, dass ich erst wieder mich bei ihnen melden kann, wenn ich wieder arbeitsfähig bin. Meine Ärztin ist der Meinung, dass ich vor Ende dieses Jahres noch nicht arbeitsfähig bin (aufgrund von Traumatisierung); allerdings EM-Rente wurde bereits im März 2017 abgelehnt. Bitte teilen Sie mir mit, was ich machen muss, damit die AU-Zeiten als rentenrelevante Zeiten anerkannt werden, ich wäre auch bereit durch freiwillige Beitragszahlung die Zeiten ab 17.06.2016 bis ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, nachzuzahlen. Für eine Antwort herzlichen Dank im Voraus Elfriede Kinser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihre letzte versicherte Beschäftigung noch keine drei Jahre zurückliegt, lassen sie sich die Arbeitsunfähigkeit durch Ihre Ärztin bescheinigen. Wenn Sie diese Bescheinigungen ihrem RV-Träger vorlegen, wird die Zeit als Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit vorgemerkt. Dies gilt jedoch grundsätzlich nur innerhalb dieser Dreijahresfrist. Sobald Ihre letzte Beschäftigung vor mehr als 3 Jahren beendet wurde, müssen Sie sich mit Ihrem eingeschränkten Leistungsvermögen bei der Agentur für Arbeit melden, um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zu bekommen. Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gibt es dann trotz weiterhin vorliegender Erkrankung in der Regel nicht mehr. Wenn Ihr Ablehnungsbescheid bereits bindend geworden ist, werden Sie für 2016 keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen können. Um prüfen zuverlässig zu lassen, welche Möglichkeiten sich für Sie bezüglich der Absicherung eines späteren EM-Rentenanspruchs ergeben, setzten Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung.

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2 Antworten

Elfriede Kinseram 25.08.2017 | 20:45
Elfriede Kinseram 25.08.2017 | 21:01
Falls ich das richtig verstanden habe, können die Zeiten meiner Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug bis Ende des Jahres, nun als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, da diese Arbeitsunfähigkeit noch keine 3 Jahre seit meiner letzten Beschäftigung besteht. Ich muss dann nur meine AU-Bescheinigungen lückenlos dem Rentenversicherungsträger schicken und wenn ich es schaffe mich dann im Anschluss also im Dezember bzw. Januar vor Ablauf der 3 Jahre bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos und arbeitssuchend zu melden, hier dann durch die Agentur für Arbeit auch ohne Leistungsbezug weiterhin Anrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger anerkannt werden und ich auch ohne freiwillige Beitragszahlung weiterhin den Erwerbsminderungsschutz lückenlos habe. Für eine Rückantwort vielen Dank im Voraus Elfriede Kinser
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