Hallo Oskar,
Es handelt sich bei dem geschilderten Verfahren nicht um freiwillige Beiträge sondern um Ausgleichszahlungen zur Verringerung Ihres gesetzlich festgelegten Abschlages beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente. Aufgrund der von Ihnen geleisteten Teilsumme des erforderlichen Ausgleichsbetrages, werden Sie bei Ihren persönlichen Entgeltpunkten einen Zuschlag erhalten, welcher dazu führt, dass sich das zustehende Renten-Brutto erhöht und die Minderung der monatlichen Rente trotz des weiterhin bestehenden Abschlags von 7,2% entsprechend weniger Auswirkung -im Gegensatz zu der Situation ohne Ausgleichszahlungen- hätte. Dazu wäre zunächst eine Erklärung erforderlich, aus der hervor geht, dass Sie eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen möchten. Stellt sich im Rentenverfahren heraus, dass Sie die Rente nicht vorzeitig oder einen anderen (späteren) Rentenbeginn wählen, werden bereits geleistete Beiträge nicht erstattet.
Wir empfehlen Ihnen in einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich darüber aufklären zu lassen, wann sich diese Ausgleichszahlung lohnt bzw. amortisiert und welche Auswirkung dies auch auf eine Hinterbliebenenrente hätte. Ferner sollten Sie auch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten um zu klären, in wie weit sich diese Investition steuerlich auswirken wird.