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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn?

von Gunter Altmann20.10.2016 | 14:18
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Guten Tag, ich bin selbständig und plane im nächsten Jahr mit 63+ x-Monaten in die abschlagsfreie Altersrente zu gehen nach über 49 Arbeitsjahren, sowie ununterbrochener Beitragszahlung in die Rentenversicherung. Die freiwillige Beitragszahlung habe ich aufrecht erhalten, u.a. um (bei evtl. vorliegender medizin. Indikation) den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenbeginn aufrecht zu erhalten. Nun frage ich mich und die Fachkundigen hier, ist es auch erforderlich die Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn lückenlos fortzuführen? Oder greift bereits die Regelung, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Beiträgen belegt sein müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Erhalt der versicherungsrechtlichen Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung

mit einer freiwilligen Beitragszahlung ist erforderlich, dass Sie vor dem 01.01.1984 die allgemeine

Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt haben und die Zeit vom 01.01.1984 an lückenlos mit Beiträgen

oder einem Ersatztatbestand belegt ist. Die von Ihnen angesprochene Regelung mit den drei Jahren

Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 5 Jahre findet in Verbindung mit freiwilligen Beiträgen keine Anwendung.

Eine Belegung mit freiwilligen Beiträgen ist jedoch nicht erforderlich in den Monaten, für die noch eine

Beitragsleistung zulässig wäre. Das bedeutet konkret, dass bei Eintritt einer Erwerbsminderung bis zum

31.03.2017 das Jahr 2016 nicht zwingend mit freiwilligen Beiträgen belegt sein müsste, und bei Eintritt einer

Erwerbsminderung ab 01.04.2017 alle freiwilligen Beiträge bis Dezember 2016 vollständig entrichtet sein

müssen.

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2 Antworten

Werner67am 20.10.2016 | 16:59
Wenn man mal davon ausgeht, dass Sie Ihre 45 Jahre für die Altersrente bereits erfüllt haben und es hier ausschließlich um einen lückenlosen Schutz für den Fall einer Erwerbsminderung geht, gilt Folgendes: 1. die 3-in-5 Regel bezieht sich auf Pflichtbeiträge; für freiwillige Beiträge kommt sie nicht zum Tragen. 2. Sie sind für den Fall einer Erwerbsminderung versichert, wenn Sie vor 1984 bereits 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen gezahlt haben und seither jeder Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist (z.B. Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen) 3. Die Belegung mit rentenrechtlichen Zeiten ist nicht notwendig für Monate, für die noch eine freiwillige Beitragszahlung noch zulässig ist. 4. freiwillige Beiträge können jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden 5. ein Rentenantrag unterbricht diese Frist. Somit sind Sie auch ohne weitere Beiträge nahtlos versichert, wenn Sie bis spätestens 31.03.2017 den Antrag auf Ihre Altersrente stellen. Wenn Sie den Antrag nach dem 31.03. stellen und das Kalenderjahr 2016 nicht mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt ist, verlieren Sie ab dem 01.04.2017 den Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung. Allerdings kann es sich dabei nach Ihrer Schilderung ja nur um eine Versicherungslücke von wenigen Monaten handeln. Und sofern Sie in diesem Zeitraum schwer erkranken, hätten Sie ja vermutlich sowieso erst mal Anspruch auf Krankengeld ?!
W*lfgangam 20.10.2016 | 19:43
Hallo Gunter Altmann, mein Rat: sparen Sie sich zunächst die Beiträge *) für 2016/in 2017 sowieso (!), Stichtag ist ja - wie bereits erwähnt - 31.03.2017. Wie weit sind Sie dann noch von 63 + x entfernt? ...die paar Monate 'Risiko' für den Fall einer EM bis dahin halte ich für überschaubar - zumal Sie ja dann bereits alternativ auch die 63er Rente mit Abschlag oder auch die AR wg. Schwerbehinderung beantragen könnten. Lediglich die steuerliche Komponente der freiwilligen Beiträge könnte positiv ins Gewicht fallen. Um Zeit zu 'schinden', vereinbaren Sie einfach Ende März 2017 einen Online-Termin (oder auch analog) zur Beratung für freiwillige Beiträge - schon sind wieder 2 - 3 Monate rum, bis es zur schriftlichen Antragstellung kommt/überdeckt ggf. einen eingetreteten EM-Fall ...und die AR für besonders langjährig Versicherte steht bereits vor der Haustür - Zeit geschickt risikolos überbrückt! Örtliche Berater hätten Ihnen das sicher auch erklären können/das mit den Terminen und so ... ;-) *) wenn Sie nicht gerade Maximal-Beiträge für einen besseren Gesamtleistungswert noch reinpulvern, und – wir sind wieder beim Thema Steuern – daraus noch Vorteile ziehen können Gruß w.
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