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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung zur Überbrückung von 7 Monaten ohne Arbeitseinkommen

von Robert20.07.2018 | 10:53
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4 Antworten

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Bei einem im Juli 1959 geborener Mann endet die Altersteilzeit mit 63,5 Jahren. Eine beitragsfreie Rente erhält er mit 64 Jahren und 2 Monaten. Die dazu notwendigen 45 Beitragsjahre hat er bereits mit 62 Jahren erreicht. Kann er die 7 Monate ohne Beiträge aus Arbeitsverdienst (die Person möchte sich nicht arbeitslos melden) freiwillig in die Rentenkasse einzahlen? Erhält er dann mit 64 Jahren und 2 Monaten die abschlagsfreie Rente so, als ob er bis 64 Jahre und 2 Monate gearbeitet hätte? Wie wird der freiwillig Beitrag in diesem Fall berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert,

eine freiwillige Versicherung wäre möglich (aber nicht unbedingt erforderlich).

Die Wartezeit von 45 Jahren wäre ja dann bereits erfüllt.

Ab 64 Jahren + 2 Monaten besteht Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=31

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3 Antworten

Fortitude oneam 20.07.2018 | 11:07
Hallo Robert, wie ich sehe geht es Ihnen um die unberechtigten Abschläge. Auch ich finde Sie nicht zeitgemäß und ungerecht. Besonders bei den Erwerbsminderungsrentner. Jetzt haben Sie schon die 45 Jahre voll und trotzdem soll Ihnen was abgezogen werden. Das ist unser SOZIALSTAAT. Ich behaupte mal nein, durch freiwillige Einzahlungen sind die Abschläge nicht zu eliminieren. Mal schauen was die Experten dazu sagen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Grokoam 20.07.2018 | 11:33
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Bei einem im Juli 1959 geborener Mann endet die Altersteilzeit mit 63,5 Jahren. Eine beitragsfreie Rente erhält er mit 64 Jahren und 2 Monaten. Die dazu notwendigen 45 Beitragsjahre hat er bereits mit 62 Jahren erreicht. Kann er die 7 Monate ohne Beiträge aus Arbeitsverdienst (die Person möchte sich nicht arbeitslos melden) freiwillig in die Rentenkasse einzahlen? Erhält er dann mit 64 Jahren und 2 Monaten die abschlagsfreie Rente so, als ob er bis 64 Jahre und 2 Monate gearbeitet hätte? Wie wird der freiwillig Beitrag in diesem Fall berechnet?
Hallo Robert, wie ich sehe geht es Ihnen um die unberechtigten Abschläge. Auch ich finde Sie nicht zeitgemäß und ungerecht. Besonders bei den Erwerbsminderungsrentner. Jetzt haben Sie schon die 45 Jahre voll und trotzdem soll Ihnen was abgezogen werden. Das ist unser SOZIALSTAAT. Ich behaupte mal nein, durch freiwillige Einzahlungen sind die Abschläge nicht zu eliminieren. Mal schauen was die Experten dazu sagen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Völlig an der Frage vorbei!
W*lfgangam 20.07.2018 | 22:04
...wozu soll das gut sein, wenn er die 45 Jahre bereits voll hat - und extra noch mal rd. 600 EUR in die DRV reinpulvern soll? So ganz sind Sie mit Ihrer Nachfrage nicht grad am Rentenzipfel der Erkenntnis, was solche Fälle betrifft ;-) Daneben stellt sich die Frage, wann Ihr Kunde den Nichterhalt der abschlagsbehafteten Renten mit 'Nulleinkommen' in der Zwischenzeit später mal wieder mit dem Mehrbetrag/kein Abschlag wieder raus hat ...geht 'schnell', sollten unter 10 Jahren sein - daneben ist die KV auch noch im Auge zu behalten. Gruß w. PS: In welcher Funkion/ohne Ahnung fragen Sie hier? Im Regelfall erkundigen sich solche Betroffen direkt bei den Wissenden vor Ort und sind besser informiert ;-)
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