Hallo Robert,
eine freiwillige Versicherung wäre möglich (aber nicht unbedingt erforderlich).
Die Wartezeit von 45 Jahren wäre ja dann bereits erfüllt.
Ab 64 Jahren + 2 Monaten besteht Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=31