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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlungen als Selbstständiger

von Ben8525.04.2018 | 06:26
410 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, zusammen. Ich habe eine Frage zur Zahlung der Beiträge auf freiwilliger Basis. Zur Situation : Seit ca. 2 Jahren bin ich selbstständiger Einzelunternehmer. Leider habe ich mich bislang nicht großartig im Einzelnen um die Fortzahlung - ob privat, oder freiwillig in der deutschen Rentenversicherung - gekümmert. Nun bin ich daran interessiert, ausreichend hohe Beiträge zu zahlen, da die Selbstständigkeit gut läuft und auch in Zukunft bestehen bleiben wird. Hinzu kommt nun die Problematik, dass meine Tätigkeit keine Scheinselbstständigkeit ist, allerdings arbeitnehmerähnlich. Ich habe mir bereits einen Termin zur Beratung geben lassen für diesen Monat. Ich würde aber gerne wissen, ob ich quasi eine Art "Lückenschließung" nachträglich für die letzten 2 Jahre tätigen kann in Form von Ratenzahlungen, da ich vorher immer regelmäßig als Arbeitnehmer eingezahlt habe. Die zweit Frage wäre : Kann ich für die zukünftigen Beiträge die monatlichen Einzahlungen variieren ? Ich arbeite auf Provisionsbasis und der Verdienst ist immer unterschiedlich. Vielen Dank vorab für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen Ben85

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag „Ben85“!

Aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit könnten Sie schon der Rentenversicherungspflicht unterliegen, die eine freiwillige Beitragszahlung ausschließt.

Zunächst wäre jedoch Ihr Rentenversicherungsstatus zu klären. Danach wäre die Rentenversicherungspflicht zu prüfen, die ggfls. eine Beitragspflicht nach sich zieht.

Schön, dass Sie bereits einen Termin bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen haben. Dort werden Ihnen zu alle diesen Fragen konkrete Auskünfte gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Ben85am 25.04.2018 | 06:31
Als Anmerkung möchte ich erwähnen, dass ich bislang nicht wusste, dass ich evtl. auch als Selbstständiger pflichtversicht bin. Meine Vorstellung ist, die fehlenden Beiträge in Höhe des Mindestsatzes in Raten aufzufangen und zukünftig höhere Beiträge für eine ausreichende Rente später einzuzahlen. Ist dies so problemlos möglich ?
Ben85am 25.04.2018 | 06:31
Als Anmerkung möchte ich erwähnen, dass ich bislang nicht wusste, dass ich evtl. auch als Selbstständiger pflichtversicht bin. Meine Vorstellung ist, die fehlenden Beiträge in Höhe des Mindestsatzes in Raten aufzufangen und zukünftig höhere Beiträge für eine ausreichende Rente später einzuzahlen. Ist dies so problemlos möglich ?
Fortitude oneam 25.04.2018 | 07:44
Hallo, bitte schauen Sie mal hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Selbständig und pflichtversichert Von Gesetzes wegen gegen Risiken geschützt Sind Sie schon Teil der Solidargemeinschaft? Es gibt auch Ausnahmen Sie sind pflichtversichert? Die nächsten Schritte als pflichtversicherter Selbständiger Ihre Beitragshöhe Weitere Informationen Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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