Guten Tag „Ben85“!
Aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit könnten Sie schon der Rentenversicherungspflicht unterliegen, die eine freiwillige Beitragszahlung ausschließt.
Zunächst wäre jedoch Ihr Rentenversicherungsstatus zu klären. Danach wäre die Rentenversicherungspflicht zu prüfen, die ggfls. eine Beitragspflicht nach sich zieht.
Schön, dass Sie bereits einen Termin bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen haben. Dort werden Ihnen zu alle diesen Fragen konkrete Auskünfte gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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