Moin, werden die freiwillig eingezahlten Rentenbeiträge zurückerstattet, wenn man rückwirkend die EMR annerkannt bekommt?
villt. habe ich nur ein Denkfehler, aber wäre nett mal vom Experten die meinung zu lesen.
Moin, werden die freiwillig eingezahlten Rentenbeiträge zurückerstattet, wenn man rückwirkend die EMR annerkannt bekommt?
villt. habe ich nur ein Denkfehler, aber wäre nett mal vom Experten die meinung zu lesen.
Rechtswirksam nach Eintritt der Erwerbsminderung entrichtete freiwillige Beiträge werden nicht erstattet, sondern beim nächsten Leistungsfall (Erwerbsminderungsrente) angerechnet. Eine rentensteigernde Wirkung dürfte sich aufgrund der neuen Zurechnungszeit (bis 65 plus X Monate) in der Praxis allerdings nicht ergeben.
Korrektur
...beim nächsten Leistungsfall (ALTERSRENTE)...
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