Hallo Simon,
dass sich die Zahlung des Mindestbeitrags nicht rentensteigernd auswirkt, kann man nicht pauschal beantworten. Hier könnte eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV mit einer Rentenauskunft weiterhelfen.
Sofern Sie für 2017 freiwillige Beiträge nachzahlen möchten, müssen Sie dies aber spätestens bis zum 03.04.2018 zumindest beantragt haben! Danach haben Sie hierzu keine Möglichkeit mehr!
Ich empfehle Ihnen ggf. schnellstens formlos die Nachzahlung der Beiträge bei Ihrem Rententräger schriftlich zu beantragen und sich ebenfalls schnellstens einen Beratungstermin zu bemühen. Den Antrag können Sie ggf. wieder zurücknehmen.