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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge nach Auszeit

von Simon27.03.2018 | 22:44
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1 Antworten

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Sehr geehrtes Forum, ich habe im letzten Jahr eine Auszeit genommen und war im Ausland, womit keine Rentenbeiträge entrichtet wurden. Ich überlege den Mindestbeitrag nachzuzahlen. Allerdings habe ich gehört, dass in solchen Fällen die spätere Rente nicht höher bzw. in manchen Fällen sogar niedriger ausfallen kann, da man den Durchschnittsbetrag seiner eingezahlten Rentenbeiträge senkt. Ist es korrekt, dass eine nachträgliche Nachzahlung des Mindestbeitrags sich nicht steigernd auf die spätere Rente auswirkt? Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Simon

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

dass sich die Zahlung des Mindestbeitrags nicht rentensteigernd auswirkt, kann man nicht pauschal beantworten. Hier könnte eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV mit einer Rentenauskunft weiterhelfen.

Sofern Sie für 2017 freiwillige Beiträge nachzahlen möchten, müssen Sie dies aber spätestens bis zum 03.04.2018 zumindest beantragt haben! Danach haben Sie hierzu keine Möglichkeit mehr!

Ich empfehle Ihnen ggf. schnellstens formlos die Nachzahlung der Beiträge bei Ihrem Rententräger schriftlich zu beantragen und sich ebenfalls schnellstens einen Beratungstermin zu bemühen. Den Antrag können Sie ggf. wieder zurücknehmen.

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