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Freiwillige Rentenversicherung

von Helmut Z25.10.2007 | 13:42
1254 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

An Die Experten seit dem 01.01.2005 befinde ich mich bereits mit 51 Jahren im Vorruhestand. Nicht Krankheitsbedingt.Die Firma zahlt mir weiterhin einen monatlichen Betrag(bis 62) von dem ich auch die Kranken und Pflegeversicherung selber bezahle.Bis zum 31.05.07 war ich Arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug.Auf Grund der ständigen Aufforderungen des Arbeitsamtes mich um eine Stelle zu Bemühen(was ja wiedersinnig ist )habe ich mich eben zum 31.05.07 abgemeldet. Was hat das nun für Folgen? einen Anspruch auf Ewerbsminderung hätte ich auf Grund meines Einkommens sowieso nicht.Sollte ich mich aber doch Freiwillig weiter versichern?Laut Rentenauskunft könnte ich Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ( 35 Jahre ) mit Abschlägen zum 01.09.2015 beantragen.( Hat sich möglicher Weise nach hinten verschoben )Kann ich noch weitere Nachteile durch die Abmeldung beim Arbeitsamt haben. Vielen Dank

2 Antworten

Rentenüberprüferam 25.10.2007 | 20:21
In Ergänzung zur Aussage vom "Experten" eine Anmerkung zur Zeit "Arbeitslos ohne Leistungsbezug" Zunächst bleibt festgehalten, dass Sie über die gesamte Zeit des Vorruhestandes hinweg, der ja noch bis zum 62. Lbj. geht, Sie zwar einen Geldbetrag zum Leben haben, auch die Krankheit abgedeckt ist, die Rente wird aber während der gesamten Zeit nicht bedient, es entstehen keine Rentenansprüche in dieser Zeit. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug haben den Vorteil, dass sie zum Zeitpunkt der Rentenberechnung nicht als Versicherungslücke behandelt werden, sondern mit dazu beitragen einen zu ermittelnden Gesamtleistungswert positiver zu gestalten und dadurch indirekt rentensteigernd wirken. Die Abmeldung bei der Ag für Arbeit macht diese Zeiten zur Versicherungslücke mit rentenmindernder Wirkung.
Markusam 26.10.2007 | 15:46
In Ergänzung: eine Rente mit 62 ist auch nur dann möglich, wenn die entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen! Bei der Rente für langjährig Versicherte wäre die die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit. Daher sollten Sie tatsächlich mal eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und den Sachverhalt prüfen lassen. MfG Markus
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