Zitiert von: Mirama
Ich bin in Teilzeit abhängig beschäftigt (20St/Woche; ca. 800€/Monat) (...) Eine Versicherungspflicht in der RV besteht nicht.
Mirama,
das widerspricht sich!
Ihre Verdienste aus abhängiger Beschäftigung liegen oberhalb der Minijobgrenze, in der sogenannten 'Gleitzone'. Damit sind Sie versicherungspflichtig - schauen Sie mal auf Ihre mtl. Gehaltsabrechnungen, wo die RV-Beiträgsabzüge aufgeführt sind. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist damit ausgeschlossen.
Wenn Sie allerdings schon Alter 50 vor Augen oder erreicht haben, besteht die Möglichkeit, Beiträge im Rahmen einer Ausgleichszahlung für eine spätere erwartete Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente zu zahlen, auch in jährlichen 'Raten'. Falls Alter zutreffend, fragen Sie dazu bitte noch mal nach, dann erfahren Sie weitere Hinweise (Kosten, Amortisation, Procedere, Vor-/Nachteile).
Gruß
w.