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Experten-Antwort

Freiwillige RV

von Mirama07.06.2017 | 23:16
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7 Antworten

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Ich bin in Teilzeit abhängig beschäftigt (20St/Woche; ca. 800€/Monat) und als Freiberuflerin selbstständig tätig (ca.30St/Woche und 1500€/Monat). Eine Versicherungspflicht in der RV besteht nicht. Kann ich trotzdem die freiwillige Beiträge zur RV leisten? Wenn ja, wie hoch müssten sie sein damit es sich überhaupt rechnet, wenn ich in 15 Jahren mein Rentenalter erreiche? Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind zur laufenden freiwilligen Beitragszahlung nicht berechtigt, da Sie aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit versicherungspflichtig sind und eine bestehende Versicherungspflicht die freiwillige Beitragszahlung ausschließt. Die nach Ihren Angaben nicht versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit spielt insofern keine Rolle.

Unabhängig davon besteht ab dem 01.07.2017 für Versicherte ab dem 50. Lebensjahr (bisher 55. Lebensjahr) die Möglichkeit, Rentenabschläge wegen einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen (§ 187a SGB VI).

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6 Antworten

W*lfgangam 07.06.2017 | 23:28
Hallo Mirama, das widerspricht sich! Ihre Verdienste aus abhängiger Beschäftigung liegen oberhalb der Minijobgrenze, in der sogenannten 'Gleitzone'. Damit sind Sie versicherungspflichtig - schauen Sie mal auf Ihre mtl. Gehaltsabrechnungen, wo die RV-Beiträgsabzüge aufgeführt sind. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist damit ausgeschlossen. Wenn Sie allerdings schon Alter 50 vor Augen oder erreicht haben, besteht die Möglichkeit, Beiträge im Rahmen einer Ausgleichszahlung für eine spätere erwartete Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente zu zahlen, auch in jährlichen 'Raten'. Falls Alter zutreffend, fragen Sie dazu bitte noch mal nach, dann erfahren Sie weitere Hinweise (Kosten, Amortisation, Procedere, Vor-/Nachteile). Gruß w.
Miramaam 08.06.2017 | 00:21
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt - bei Teilzeit werden die Beiträge natürlich abgeführt - ich meinte explizit die selbstständige Tätigkeit. Ich werde im Juli 49 . Danke für die schnelle Antwort
Miramaam 08.06.2017 | 00:21
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt - bei Teilzeit werden die Beiträge natürlich abgeführt - ich meinte explizit die selbstständige Tätigkeit. Ich werde im Juli 49 . Danke für die schnelle Antwort
Rentensputnikam 08.06.2017 | 05:40
Da in der Teilzeitbeschäftigung Pflichtbeiträge gezahlt werden, können Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen. Die selbständige Tätigkeit spielt dabei keine Rolle!
Werner67am 08.06.2017 | 07:01
Es kann sein, dass die freiberufliche Tätigkeit doch eine Rolle spielt: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie nämlich auch für die freiberufliche Tätigkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlen, z.B. falls Sie eine lehrende Tätigkeit ausüben oder wenn Sie Trainer sind oder Tagesmutter oder wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben, jedoch überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind. Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen.
Miramaam 08.06.2017 | 14:11
Vielen Dank für die Antworten!
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