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Experten-Antwort

Freiwillige Zahlung als Selbstänige

von Thom05.02.2016 | 14:48
1070 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bin 1957 geboren und selbständig tätig. Mir wurde von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass mir zur Renten ein Beitragspflichtiger Monat fehlt. Dann wollte ich eine freiwillige Zahlung (einmalig oder auf Dauer) leisten und das geht scheinbar nicht. Allerdings konnte ich nicht verstehen, warum die freiwillige Zahlung abgelehnt wurde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thom,

für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 05.02.2016 | 15:44
Hallo Thom, wenn 1 Monat _Pflicht_Beitrag fehlt, kann man den nicht freiwillig einzahlen. Freiwillige Beitragszahlungen sind und bleiben freiwillige Beiträge. Als Selbständiger können Sie sich natürlich der Pflichtversicherung auf Antrag unterwerfen. Hier gibt es aber keine zeitliche Begrenzung - "mir fehlt doch nur 1 Monat, dann will ich wieder raus der Pflichtversicherung", geht nicht. Bei steuerrechtlichem Gewinn von mehr als rd. 36000 EUR/Jahr zahlen Sie mind. den Regelbeitrag von mtl. 543 (West) / 471 (Ost) EUR und das bis zum Ende dieser selbständigen Tätigkeit. Die Pflichtversicherung auf Antrag ist nur möglich bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit. Suchen Sie sich irgendwo einen versicherungspflichtigen Minijob für ein paar Monate, dann haben Sie Ihren 'Pflichtbeitrag' ...in welchem Zusammenhang der auch immer erforderlich sein sollte (was hier ohne weitere Informationen nicht beurteilt werden kann). Gruß w.
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