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Freiw.Krankenvers. rückwirkende Beitragserhöhung

von wilhwe3423.03.2009 | 13:13
2584 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine freiwillige KV hat den Beitrag wegen Einkommenserhöhung rückwirkend zum01.01.2009 erhöht. Der Bescheid datiert vom 20.03.2009. Meines Erachtens kann die Erhöhung erst für die Zukunft gelten, da der vorherige Bescheid nicht aufgehoben wurde. Mit welchem Recht verlangt die KV eine rückwirkende Beitragserhöhung. Wo finde ich Rechtsgrundlage?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo wilhwe34,

im Allgemeinen sind für Korrekturen von Bescheiden der Sozialversicherungsträger die §§ 44 ff SGB X maßgebend (siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_10/gesamt.pdf). Leider ist es uns jedoch nicht möglich, im Rahmen dieses Forums konkrete Fragen des Krankenversicherungsrechts zu beantworten. Insoweit kann ich Sie nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Unter Umständen könnte Ihnen auch das Expertenforum der AOK unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1 weiterhelfen.

12 Antworten

Falsches Forumam 23.03.2009 | 13:17
Sie sind hier in einem Forum der Rentenversicherung. Ihre Frage bezieht sich komplett auf Krankenversicherungsrecht.Hier können Ihnen diesbezüglich selbstverständlich keine Auskünfte gegeben werden.
Nixam 23.03.2009 | 13:34
Fragen zur Krankenversicherung stellen Sie bitte unter www.aok-business.de Hinweis "Falsches Forum" allein hilft da nicht. Viele Grüsse Nix
Carmenam 23.03.2009 | 13:43
Hallo, hilft denn der Hinweis auf www.aok-business.de ? Hier können doch nur registrierte Arbeitgeber Fragen stellen. Carmen
trotzdemam 23.03.2009 | 13:59
Natürlich wird Ihnen in diesem Forum niemand eine vebindliche Auskunft geben können. Als aie vermute ich aber, dass Sie verpflichtet waren, jede Einkommenserhöhung umgehend mitzutwilen. Gucken Sie mal nach - wenns so war, haben Sie Pech!
wilhwe34am 23.03.2009 | 14:33
Verzeihung, ich dachte ich sei im Forum richtig, da ich rentner bin (nicht rv-krankenversichert) und jetzt eine ausländische rente (Schweiz)ergänzend bewilligt wurde. Aufgrund dessen wurde KV-Beitrag neu berechnet und erhöht.
wilhwe34am 23.03.2009 | 14:36
Klar habe ich die erhöhung sofort mitgeteilt. nur: in anderen sozialbereichen besteht vertrauensschutz auf einmal festgesetzte beiträge und die änderung kann erst für die zukunft erfolgen. mich interessiert daher warum die beitragsfestsetzung überhaupt rückwirkend erfolgen kann?
Schiko.am 23.03.2009 | 15:13
Als erstes stellt sich für mich die Frage"was ist eine freiwillige Kranken- versicherung" Gehe davon aus, Sie sind in der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und es gilt ab 1.1.2009 der Einheitsbeitrag von insgesamt 15,50%, gleich ob ge- setzlich oder freiwillig in der Gesetzlichen. Ist dies so, wurde Ihnen mit der Rente der Zuschuß von 7,30% ausbezahlt. Die Krankenkasse zieht bei Ihnen die 15,50 % per Lastschrift ein. Es kommt doch auch immer wieder vor ( Nur wer nicht arbeitet irrt nicht), dass aus Ver- sehen keine Beiträge für die Rente abgeführt wurden. Stellt sich dies nach Monaten erst heraus entbindet ist dies nicht von einer Nachzahlung. Mir ist nicht ganz klar welchen Krankenkassenbescheid Sie meinen. Klar ist natürlich auch, der Beitrag kann aus höchstens 3.675 Bemessungs- grenze erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen.
Falsches Forumam 23.03.2009 | 15:11
2.Versuch Wie Ihnen bereits auch die Experten mitgeteilt haben, können Ihre Fragen hier NICHT geklärt werden, das sie sich in einem R E N T E N F O R U M befinden.KEIN FORUM DER KRANKENVERSICHERUNG!!!!!!!
Falsches Forumam 23.03.2009 | 15:08
Kein Problem,wussten sie ja nicht im Vorhinein, das Ihre Frage hier komplett falsch ist.
Agnesam 23.03.2009 | 15:25
Hallo, ich befürchte, die Krankenkasse hat Recht. Lesen Sie mal § 229 SGB V. Agnes
Chrisam 23.03.2009 | 18:31
Hinweise auf falsches Forum interessiert hier anscheinend niemand. Um das abschliessend mal zu kommentieren: Die Krankenkasse kann innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist die Beiträge nachforden. In Ihrem Fall ist das am 20.03. zum 01.01.09 vollkommen in Ordnung. Sie haben immer das Recht gegen so einen Bescheid Widerspruch und danach Klage beim Sozialgericht einzulegen aber da haben sie hier null Chancen.
Koulchenam 23.03.2009 | 23:48
Das ist die perfekte Frage für das Krankenkassenforum, falls das mehrfach erwähnte AOK-Forum nur für spezielle Benutzergruppen gedacht sein sollte. Registrieren können Sie sich unter www.krankenkassenforum.de Gruß Koulchen
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