Hallo wilhwe34,
im Allgemeinen sind für Korrekturen von Bescheiden der Sozialversicherungsträger die §§ 44 ff SGB X maßgebend (siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_10/gesamt.pdf). Leider ist es uns jedoch nicht möglich, im Rahmen dieses Forums konkrete Fragen des Krankenversicherungsrechts zu beantworten. Insoweit kann ich Sie nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Unter Umständen könnte Ihnen auch das Expertenforum der AOK unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1 weiterhelfen.