Hallo "Nina A",
ich möchte auf die Antwort von "plö" verweisen. Ein Verzug nach Russland führt regelmäßig dazu, dass FRG-Zeiten (Arbeitsjahre aus Russland) nicht mehr über die deutsche Rente gezahlt werden dürfen.
Lassen Sie sich bitte immer individuell beraten und aufklären (inkl. anfordern von Probeberechnungen) bevor ein Umzug/Verzug vollzogen wird.