Hallo Devinn,
Wie W*lfgang bereits mitteilte, ist dies ein Forum zum Thema der GESETZLICHEN Rentenversicherung. Aus diesem Grund können wir Ihnen hierzu keine Angaben machen.
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Zur Experten-Antwort springenNach § 15 a der Satzung der Gerling Versorgungskasse VVaG kann ein Antrag auf Aufschiebung des Altersrentenbeginns auf die Vollendung des 67. Lebensjahres nur gestellt werden, wenn das Mitglied über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.Meine Mutter bekommt eine gesetzliche volle-Erwerbsminderungsrente. Jetzt stehen wir da und wissen nicht weiter. Wir haben erstmal die Satzung per Post angefordert die meine Mutter nie vorlag, um zu wissen worauf die sich beziehen. Was bleiben ihr jetzt für Möglichkeiten um doch noch die Kapitalauszahlung zu bekommen? Wäre es möglich, dass meine Mutter sich von ihrem Psychiater attestieren lässt, dass sie nicht in der Verfassung war die Frist einzuhalten? Meine Mutter scheut Anwälte, weil sie keine Rechtsschutzversicherung hat und wohl auch keine mehr abschließen kann, aber in letzter Instanz führt wohl kein Weg am Anwalt vorbei, oder? Wie teuer wäre ein solcher Prozess für meine Mutter? LG devinn
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