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Experten-Antwort

Fristen bei Kündigung

von Kurt25.03.2020 | 11:20
105 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit Januar 2020 63 Jahre alt. Ich arbeite seit über 30 Jahren im Öffentlichen Dienst als Angestellter, seit mehr als 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Wenn ich jetzt meinen Rentenantrag, z. B. mit dem Rentenbeginn Juni 2020 absende, was muss ich bei meinem Arbeitgeber veranlassen? Welche Fristen müssen beachtet werden (Kündigungsfristen)? Gruß Kurt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

Fragen zu den Kündigungsfristen beantwortet Ihnen Ihre zuständige Personalvertretung bzw. Ihre zuständige Personaldienststelle.

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6 Antworten

Renteam 25.03.2020 | 11:25
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage. Bitte Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, Personalrat oder schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag
Kurtam 25.03.2020 | 12:23
Hallo nochmal, besten Dank für die Antworten. Ich habe in meinen Arbeitsvertrag (von 92) geschaut, dort steht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch: Fristablauf Kündigung oder Auflösungsvertrag Kann man hierdurch mehr in Erfahrung bringen? Aber ich denke, ich werde die Personalabterilung bemühen müssen. Gruß Kurt
santanderam 25.03.2020 | 12:40
evtl. hilf das hier weiter TVöD § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat, b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag). (2) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes. 5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
Kurtam 25.03.2020 | 13:59
Hallo Santander, das war recht informativ! Besten Dank, Kurt
W°lfgangam 25.03.2020 | 19:56
Zitat von Kurt anzeigenausblenden
Hallo Kurt, na das wird dann aber auch Zeit ;-) Rente und Arbeitsverhältnis sind 2 verschiedene Paar Schuh. Da sind Sie bisher bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersrente auf dem Personalplan Ihres AG mit eingeplanter Arbeitsleistung, erst dann automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Wahrscheinlich haben Sie bei vorzeitigem Arbeitsende eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, das Arbeitsverhältnis kann aber auch durch einen Auflösungsvertrag vorzeitig beendet werden. Tipp: Überlegen Sie, die Beschäftigung noch bis zum 31.12.2020 fortzusetzen und gleichzeitig ab 01.06.2020 schon eine sehr hohe Teilrente/ggf. sogar die volle Rente + dann sogar VBL oben drauf ZUSÄTZLICH erhalten zu können. Gruß w.
Schoenschiefam 26.03.2020 | 09:30
Es weiß doch überhaupt keiner welcher Tarifvertrag für ihn gilt. Ob TVL tvöd oder ein anderer. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu ihrem Arbeitgeber auf. Ob der Arbeitsvertrag mit Renteneintritt endet oder ob es einer Kündigung bedarf kann Ihnen ihre Persoabteilung beantworten bzw sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an der das für Sie verbindlich klärt. Wird ja auch kein Geheimnis sein, dass Sie in Rente gehen und so kann man alles rechtzeitig klären und gut beenden.
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