Hallo Elisabeth, es gibt keine Fristenregelung zwischen der DRV und den Gutachtern. Wenn das benötigte Gutachten noch aussteht ( nach einer Zeitspanne von zirka 6 –8 Wochen), dann wird der Gutachter schriftlich daran erinnert . Im Einzelfall kann es aber durchaus auch mal länger dauern. Auf jedem Fall hat der Gutachter nicht „alle Zeit der Welt“.