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früher in Altersrente, Anrechnung Witwenrente

von M. Hannemann01.08.2013 | 07:15
1292 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn ich früher in Alterrente gehe werden mir pro Monat 0,3 % gekürzt. Wird mir meine Witwenrente dann ebenfalls um diesen Prozentsatz gekürzt? Rechenbeispiel: Reguläre Altersrente 800,- EUR abzgl. 10,8 % bei 36 Monaten früheren Rentenbeginn verbleiben 713,60 EUR. Wird meine Witwenrente von ca. 600,- EUR dann auch um diese 10,8 % gekürzt?

3 Antworten

Krümelam 01.08.2013 | 08:14
Wenn Sie früher in Altersrente gehen, werden Ihnen pro Monat 0,3% Abschlag berechnet. Die Witwenrente wird NICHT um diesen Abschlag gekürzt! ABER: Sollten Ihre Einkünfte über dem Freibetrag (derzeit 742,90 Euro) liegen, wird aufgrund der Einkommensanrechnung die Höhe Witwenrente gekürzt!!
oder soam 01.08.2013 | 08:48
Die Witwenrente unterliegt seit 2002 nur einem Abschlag, wenn der Verstorbene vor dem 63. Lebensjahr verstirbt - zynisch, aber geltendes Recht! Ansonsten liegen Sie bei den angegebenen Werten unter dem Freibetrag, d.h. wenn bisheriges Einkommen zur Anrechnung geführt hat, dann könnte die Witwenrente sogar etwas größer werden...!
-am 01.08.2013 | 08:50
Guten Tag, die Abschläge die Sie aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf nehmen, beziehen sich ausschliesslich auf Ihre eigene Versichertenrente. Die Höhe Ihrer Hinterbliebenrente wird, wie schon erwähnt, durch die Höhe Ihrer Einkünfte beeinflusst. Mit freundlichen Grüßen
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