Hallo Belair,
natürlich ist es möglich, durch einen versicherungspflichtigen Minijob weitere Pflichtbeitragsmonate zu erzielen, sofern dieser Zeitraum noch nicht mit anderen Beitragszeiten belegt ist.
Genaue Antworten, bezogen auf Ihren persönlichen Versicherungsstatus, können Sie aber nur in einer Beratung am Servicetelefon 0800 1000 48 00 oder in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten.