Hallo billie,
nach derzeit geltendem Recht würden sich für den von Ihnen beschriebenen Versicherten folgende frühesten Rentenbeginnsalternativen ergeben:
Regelaltersrente: 65 Jahre + 4 Monate
Altersrente für langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre rentenrechtl. Zeiten): 63 Jahre mit 8,4% Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Jahre Pflichtbeiträge): 65 Jahre
Für den Fall, dass bereits vor dem 01.01.2007 ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen wurde und damit ein Vertrauensschutz auf die "alten" Altersgrenzen besteht, ergeben sich folgende Alternativen zum Rentenbeginn:
Regelaltersrente: 65 Jahre
Altersrente für langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre rentenrechtl. Zeiten): 62 Jahre mit 10,8% Abschlag
Im Zweifel sollte sich der Vater Ihrer Kollegin in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in seiner Nähe beraten lassen (zu finden z. B. unter der Rubrik "Service/Beratungsstellen" auf www.ihre-vorsorge.de). Hier kann man auch wesentlich konkreter auf die persönlichen Umstände des Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich ist.