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Experten-Antwort

Frühpension und oder Erwerbsminderungsrente

von Daniel08.02.2019 | 14:29
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 21Jahre als Beamter gearbeitet und wurde vor 10Jahren in den Vorruhestand versetzt. Die letzten 7Jahre habe ich als Angestellter gearbeitet. Leider geht aus gesundheitlichen Gründen jetzt gar nichts mehr. Sehe ich das richtig, dass ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwirtschaftet habe? Wenn ja, wird sie trotz der Frühpension gezahlt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung besteht wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

-allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen RV

- vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall)in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen

- teilweise oder volle Erwerbsminderung

Nach Ihren Angaben hätten Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, soweit Sie erst jetzt erkrankt sind und der Leistungsfall nicht Jahre zurückliegt. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und die med. Voraussetzungen erfüllt sind, kann jedoch nur in einem Verfahren entschieden werden.

Der Bezug von Ruhegehalt (Pension) beeinflusst weder Anspruch noch Höhe der Erwerbsminderungsrente. Lediglich Zeiten die bereits in der Pension berücksichtigt sind, können nicht bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.

Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente kann jedoch auf Ihr Ruhegehalt/Pension angerechnet werden. Setzen Sie sich hier mit Ihrem Dienstherr in Verbindung. Zuerst sollten Sie abklären, wieweit ggfs. Ihre Pension bei Zahlung einer Erwerbsminderungsrente gekürzt wird bzw. welche Auswirkungen dies hätte.

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