Hallo Daniella28,
ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind. Wir empfehlen Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, ehrenamtliche Mitarbeiter der Rentenversicherung oder auch die Gemeinden sind bei der Antragstellung behilflich.