Hallo Daniella28,
ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind. Wir empfehlen Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, ehrenamtliche Mitarbeiter der Rentenversicherung oder auch die Gemeinden sind bei der Antragstellung behilflich.
Hallo giggi,
die Rente wird grundsätzlich weltweit in der Landeswährung ausgezahlt. Bitte teilen Sie dem Rentenversicherungsträger rechtzeitig die neue Anschrift und das Datum Ihres Umzugs mit, damit dieser die notwendigen Veranlassungen treffen kann.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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