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Frührente oder Arbeitslosengeld I

von Johann14.02.2007 | 13:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin im März 1946 geboren und habe zum 30.06.07 die Kündigung wegen Betriebsaufgabe erhalten. Die Abfindungsregelung sieht wie folgt aus: Ich erhalte zu dem Arbeitslosengeld I den Differenzbetrag für 1,5 Jahre bis zur Höhe von 80 % meines letzten Gehaltes. Danach soll ich Frührente beantragen und bis zum Eintritt der Vollrente wird mir der Differenzbetrag bis zur Höhe meiner Vollrente gezahlt. Meine Frage ist, ob ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstatt Arbeitslosengeld I auch Frührente beantragen kann oder ob es doch besser ist, erstmals Arbeitslosengeld I zu beziehen und erst danach die Frührente beantragen. Für die Beantwortung meiner Frage danke ich bereits im voraus und verbleibe mfG Johann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Informationen sind relativ knapp. Eine Übersicht über die möglichen Rentenarten und die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite („ihre-vorsorge.de“). Bei der Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie unter anderem die in Kauf zu nehmenden Rentenabschläge berücksichtigen, die Höhe des Arbeitslosengeldes sowie die durch dessen Bezug noch hinzukommenden rentenrechtlichen Zeiten. Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

2 Antworten

KSCam 14.02.2007 | 13:52
wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie als Mann - sofern Sie nicht arbeitslos sind - erst mit 63 in Rente gehen. Insofern dürfte eine sofortige Altersrente gar nicht möglich sein. Aber ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch vor Ort bei deiner Beratungsstelle der RV.
Peter Podschußam 14.02.2007 | 14:04
Allgemein gilt: Je früher Sie vorzeitig in Rente, desto höher sind die Abschläge - und zwar lebenslang und auch für die Hinterbliebenen. Gleicht Ihr Arbeitgeber auch diese Verluste aus?
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