Auch ich empfehle Ihnen, zunächst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine unserer Reha-Servicestellen zu wenden. Die für Sie nächstgelegene Reha-Servicestelle können Sie unter dem Link "Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Sollten berufsfördernde Maßnahmen wegen der Schwere Ihrer Erkrankung nicht mehr in Frage können, könnte ein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bestehen, zu der Sie dann in einem gewissen Umfang noch hinzuverdienen dürften.