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Frühstmögliche Vollrente nach Recht 2001

von Geri25.08.2007 | 19:06
1694 Ansichten
7 Antworten

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Ich bekomme z.Zeit eine halbe BU-Rente. Ich bin 59 Jahre alt und hätte gerne gewußt, wann ich frühestens die volle Rente mit 10,8 % Abschlag bekommen kann. Ich könnte zwar Rente wegen Arbeitslosigkeit am 1.1.2004 bekommen, aber da müßte ich 18 % Abschlag hinnehmen. das möchte ich nicht. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 und 10,8% beantragen. Danach immer mit der entsprechenden Kürzung.

6 Antworten

lotscheram 25.08.2007 | 19:45
Als Alternative zur Rente wegen Arbeitslosigkeit... wäre noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen anzusehen, die Sie abschlagsfrei ab dem Folgemonat der Vollendung des 60. Lbj. beanspruchen können wenn: - sie am 16.11.2000 Schwerbehindert (mindestens 50%) waren und zum Zeitpunkt Rentenbeginn schwerbehindert sind, - 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
Geriam 25.08.2007 | 20:29
Hallo lotscher, ich habe nur 30% und erst ab Januar 2006. Müßte ich als BU-Rentner um nur die 10,8 % Abzug zu bekommen dann bis 62 Jahre warten?
lotscheram 25.08.2007 | 21:52
Hallo Geri, Die Altersrente für Schwerbehinderte kann mit 30% zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Käme dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht, die man mit 63 Jahren bekommen kann, 35 Jahre sind auch hier nötig, Minderung 7,2%. Wenn nach dem 40. Lbj. noch 121 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen, kann zu jedem Zeitpunkt ab Vollendung 60. Lbj. auch die Altersrente für Frauen genommen werden. Beginnt sie ab dem 60., kämen 18% Minderung in Betracht, für jeden Monat späterem Beginn 0,3% weniger.
Geriam 26.08.2007 | 16:02
Danke lotscher für die Auskünfte. Ich bin ein Mann und würde demzufolge bei 0,3% monatlichen Abzug die restliche Rente ab dem 63 Lebensjahr erhalten (bei 10,8 % Abzug)?
Heinericham 27.08.2007 | 08:30
Hallo, es reicht für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch aus, wenn Sie berufsunfähig sind. Sollten Sie bis zum 16. Nov. 1950 geboren sein und am 16. Nov. 2000 bereits berufsunfähig gewesen sein, können Sie diese Altersrente mit Vollendung Ihres 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen, soweit die anderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. MfG
Geriam 27.08.2007 | 13:50
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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