Hallo Geri,
wie ... und öha bereits richtig ausgefürht haben, kann Ihre Frau die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch nehmen, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt wurden. Dieser frühestmögliche Beginn einer Altersrente ist mit einem Abschlag von 10,8 % belastet.