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GdB

von HI22.05.2008 | 10:43
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9 Antworten

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Hat ein Grad der Behinderung bzw. dessen Höhe - hier 60 % - Einfluss auf eine Entscheidung zur Erwerbsminderungsrente bzw. teilweisen Erwerbsminderungsrente auf Grund der Krankheiten, die den GdB rechtfertigen und zur Rentenantragstellung führten?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.05.2008 | 10:18

Grundsätzlich hat der GdB keinen Einfluß auf die Feststellung der Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es gibt keine Festlegung, wonach bspw. ein GdB von mehr als 50 % eine Rente wegen teilweiser oder von mehr als 70 % eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zur Folge hätte.

8 Antworten

Hobbyoptimiereram 22.05.2008 | 10:59
Hallo, definitiv NEIN. Ein Rollifahrer mit GdB 100 kann voll erwerbstätig sein. Ein psychischer Erkrankter ohne GdB kann voll erwerbsgemindert sein.
-_-am 22.05.2008 | 12:12
Die Kriterien sind völlig verschieden und für die Rente wegen Erwerbsminderung ist der GdB bedeutungslos. Nur die Altersrente für Schwerbehinderte setzt eine GdB von mindestens 50% voraus.
Frank Morrisam 22.05.2008 | 18:06
Wie würde Radio Eriwan auf ihre Frage antworten : Im Prinzip ( und in offizieller Sprachregelung ) hat ein GdB KEINEN Einfluss auf eine Erwerbsminderungsrente , ABER natürlich k a n n ein zuerkannter Grad der Behinderung ( wenn es den um dieselbe Erkrankung wie bei der EM-Rente geht ! ) berücksichtigung finden bzw. kann nicht so einfach von derm RV-Träger vom Tisch gewischt werden. Ein festgestellter GdB sollte also immer im Rentenverfahren mit eingebracht und zur Unterstützung des eigenes Begehrens auf Rente mit eingebracht werden.
Frank Morrisam 23.05.2008 | 12:00
@ Experte Ja das ist richtig. Hat aber auch niemand anderes behauptet..... ABER : Wenn jemand z.B. 100% GdB nur wegen einer oder mehrerer psychischer Erkrankungen hat ( und hier die ärztlichen Feststellungen/Atteste dazu noch relativ aktuell sind ) hat dies in der PRAXIS ( und im Einzelfall betrachtet ! )natürlich auch Einfluss auf die Entscheidung in einem Rentenverfahren . Wenn nicht im Rentenverfahren an sich oder dem sich anschließendem Widerspruchsverfahren , so aber mit Sicherheit bei dem Verfahren vor dem Sozialgericht. Da muß und wird nämlich alles ( auch ein GdB und die ärztlichen Feststellung die dazu geführt haben ! ), mit in die richterliche Entscheidung einbezogen. Es ist natürlich klar, das die RV-Träger immer sagen : Nein, ein GdB hat mit der Erwerbsminderung nichts zu tun...aus verständlichem Eigeninteresse natürlich. Dies sollte auch mal gesagt werden ++
Schadeam 23.05.2008 | 13:18
wieso versuchen Sie jetzt eigentlich wieder eine Grundsatzdiskussion anzuzetteln über ein Thema, das weder gefragt noch umstritten war? Fakt ist doch, dass der reine Prozentsatz der Schwerbehinderung keinerlei Bedeutung für die EM Rente hat. Genauso unstrittig ist aber doch auch die Tatsache, dass jeder EM Rentenbewerber schon im eigenen Interesse sämtliche Krankeiten, die für die Rentenbeurteilung wichtig sein könnten, im Rentenantrag angeben sollte. Das ist doch eigentlich auch sonnenklar. Diese Krankheiten werden dann in der Gesamtheit bewertet. Wo ist da ein Problem?
Frank Morrisam 23.05.2008 | 15:41
@schade Ein Problem habe ich nicht, SIE machen ja eins daraus und S I E machen eine " Grundsatzdiskussion " gerade auf ++ Lesen S i e sich die Frage von HI doch noch mal durch und wenn Sie dann auch verstehen, was sie gerade gelesen haben , umso besser --- für SIE ! Er hat genau danach gefragt , was ich genatwortet habe !
Realistam 24.05.2008 | 18:35
Ein GdB hat definitiv KEINEN unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung im Rentenverfahren! Der GdB spiegelt das Leistungsvermögen eines Behinderten im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Mitmenschen wieder, während im Rentenverfahren das individuelle berufliche Leistungsvermögen festgestellt wird. Und das kann bei jemandem mit 100 % Schwerbehinderung höher sein, als bei jemandem OHNE GdB!
-_-am 25.05.2008 | 19:52
Ein sicheres Auftreten mancher Teilnehmer bei völliger Ahnungslosigkeit sollte doch nach 33 Jahren im Rentenladen keinen mehr aus der Ruhe bringen. Daher habe ich gar nicht erst geantwortet. Manche Reaktion ahnt man eben schon.
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