Guten Morgen,
zur Zeit ist es nicht erforderlich, den Rentenversicherungsträger zu informieren. Sollte es zu einer Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen, ist eine Information beim Gespräch mit dem zuständigen Fachberater( Rehabilitation) sinnvoll.
Auch bei der Agentur für Arbeit sollte informiert werden.