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Zur Experten-Antwort springenHallo Rosalie,
solange Sie mit dem Vater des Kindes zusammengelebt haben, haben Sie Ihr Kind nicht alleine erzogen, sondern gemeinsam. Allerdings haben Sie nach Ihren Angaben überwiegend erzogen.
Im Vordruck V0800 in der Ziffer 11.1 müssen Sie dieses Feld ankreuzen:
Die Erziehung erfolgte teilweise allein und teilweise gemeinsam mit dem anderen Elternteil (zum Beispiel wegen Trennung, Tod des anderen Elternteils). Für jedes in Ziffer 2 angegebene Kind ist ein Vordruck V0805 auszufüllen. Bitte weiter bei Ziffer 12.
Anschließend bitte den Vordrucke V0805 ausfüllen und beifügen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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