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Experten-Antwort

Gemeinsame Erziehung? Bogen V0811

von Rosalie22.10.2020 | 16:46
2123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nun habe ich die Unterlagen erhalten und habe eine Frage zur gemeinsamen Erziehung. Gilt gemeinsame Erziehung sobald man zusammen lebt? Auch wenn die Mutter zuhause bleibt und sich um das Kind kümmert und der andere voll arbeitet? Die ersten ca. 1 1/2 Jahre habe ich mit dem Vater des Kindes zusammen gewohnt, bevor wir uns trennten allerdings habe ich das Kind alleine erzogen. Was muss ich genau ausfüllen? Ununterbrochen alleine erzogen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2020 | 07:49

Hallo Rosalie,

solange Sie mit dem Vater des Kindes zusammengelebt haben, haben Sie Ihr Kind nicht alleine erzogen, sondern gemeinsam. Allerdings haben Sie nach Ihren Angaben überwiegend erzogen.

Im Vordruck V0800 in der Ziffer 11.1 müssen Sie dieses Feld ankreuzen:

Die Erziehung erfolgte teilweise allein und teilweise gemeinsam mit dem anderen Elternteil (zum Beispiel wegen Trennung, Tod des anderen Elternteils). Für jedes in Ziffer 2 angegebene Kind ist ein Vordruck V0805 auszufüllen. Bitte weiter bei Ziffer 12.

Anschließend bitte den Vordrucke V0805 ausfüllen und beifügen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

am 22.10.2020 | 18:57
Selbstverständlich gemeinsam. Was verstehen Sie unter alleine erzogen? Die meiste Zeit betreut? Der Vater hat nicht mit seiner Arbeit den finanziellen Part der Erziehung übernommen? Er hat sich nicht nach Feierabend und am Wochenende mit dem Kind beschäftigt?
Werner67am 23.10.2020 | 07:05
Wenn der Vater mit im Haushalt lebt, die Mutter Hausfrau und der Vater berufstätig ist, dann ist der korrekte Terminus „überwiegende Erziehung durch die Mutter“. „Allein erzogen“ wäre korrekt, wenn der Vater nicht mit im Haushalt lebt.
Rosalieam 23.10.2020 | 13:44
Super, vielen Dank! ;)
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