Hallo, Günter,
grds. reicht es, wenn Sie Angaben zum Hinzuverdienst in der Form machen, welche sich auf das Kalenderjahr beziehen. Wollen Sie allerdings Angaben machen, die sich auf den Monat beziehen, müssen diese Angaben der Wahrheit und den Tatsachen entsprechen. Der Auftraggeber wird nicht daran interessiert sein, „simulierte“ Bescheinigungen zu unterzeichnen. Ferner weisen wir darauf hin, dass das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze in Ihrem Fall weitere Konsequenzen mit sich bringen kann (siehe Ausführungen von „senf dazu“ und „****“, bzgl. eintretender Versicherungspflicht als Lehrer und möglicher Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung). Die Änderungen ab 01.07.2017 im Hinblick auf die Einführung des „Flexirentengesetzes“ erlauben, wie schon im Chat erwähnt, eine grds. Hnizuverdienstgrenze von jährlich 6300 EUR.